Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Amt ist ab Januar „Jobcenter“

Das Amt Hilfen zur Arbeit im Landratsamt heißt ab kommendem Jahr Jobcenter. Für die Bürger ändert sich dadurch nichts. Wie bisher schon durch das Amt Hilfen zur Arbeit werden auch künftig im Jobcenter die Arbeitsuchenden im Bodenseekreis betreut, die Arbeitslosengeld II beziehen. Derzeit sind dies rund 5.600 Langzeitarbeitslose mir ihren Familienangehörigen.

Die Umbenennung erfolgt bundeseinheitlich ab dem 1. Januar. Diese Jobcenterreform ermöglicht unter anderem eine stärkere Vergleichbarkeit zwischen den Grundsicherungsstellen. Außerdem ist im Jobcenter die Benennung einer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt vorgesehen. Diese Aufgabe wird im Jobcenter Landratsamt Bodenseekreis Barbara Mayer-Frenznick übernehmen, die bereits Mitarbeiterin der Kreisbehörde ist.

Grundlage für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch das Landratsamt ist das so genannte Optionsmodell, das jüngst durch eine Grundgesetzänderung verstetigt worden ist. Bundesweit wird es bis zu 110 Optionskommunen geben. Der Bodenseekreis entschied sich bereits im Jahr 2005 dafür, die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in die eigenen Hände zu nehmen. Die Nähe zum lokalen Arbeitsmarkt und den hiesigen wirtschaftlichen Akteuren war und ist hierfür der entscheidende Grund.