Ab 1. Januar kommenden Jahres tritt die Verordnung zur Bekämpfung der bovinen Virusdiarrhoe (BVDV) in Kraft. Bei der BVD handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Insbesondere für das Verbringen von Rindern gelten ab 2011 verschärfte Regeln: nur BVD-freie Tiere dürfen dann noch verbracht werden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Alle ab 01.01.2011 im Bestand geborenen Kälber müssen auf BVD untersucht werden. Dies geschieht mit Hilfe von speziellen Ohrmarken, mit denen durch den Landwirt eine Ohrstanzprobe entnommen wird. Diese Ohrmarken wurden vom Landeskontrollverband (LKV) bereits verschickt. Dauerausscheider müssen unverzüglich getötet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Tierseuchenkasse eine Beihilfe.
Für Fragen steht das Veterinäramt des Landratsamtes Bodenseekreis zur Verfügung unter Tel.: 07541 204-5177 zur Verfügung. Informationsmaterial ist auch im Internet erhältlich www.stua-aulendorf.de.