Anhörungsverfahren für Verordnung: Trinkwasser im Wasserschutzgebiet der Bodensee-Wasserversorgung in Sipplingen soll besser gegen mögliche Anschläge geschützt werden

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und Landratsamt Bodenseekreis starten Anhörungsverfahren für eine Verordnung

Die Trinkwasserversorgung aus dem Bodensee soll besser gegen mögliche Anschläge geschützt werden. Auf Antrag des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung soll dazu im Bereich der Wasserentnahmestelle bei Sipplingen eine weitgehende Aufenthaltsbeschränkung festgelegt werden. Hintergrund ist ein versuchter Giftanschlag im Jahr 2005. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und das Landratsamt Bodenseekreis teilten heute (11. März 2011) in Stuttgart mit, dass die Anhörung für die vorgesehene Verbotsverordnung eingeleitet wurde.

Im Anschluss an den versuchten Giftanschlag wurden im Einzugsgebiet der Wasserentnahmestelle die Sicherheitsmaßnahmen deutlich ausgeweitet. Nun sollen verstärkte Zugangsbeschränkungen das frühzeitige Erkennen von Gefahren erleichtern. Der Verordnungsentwurf sieht daher ein grundsätzliches Befahrungsverbot für Fahrzeuge aller Art sowie ein Bade- und Tauchverbot vor. Betroffen ist im Wesentlichen das bereits bestehende Wasserschutzgebiet im See. Bislang besteht dort ein Fahrverbot für Motorboote mit Ausnahme von Fischereifahrzeugen. Personen mit berechtigtem Interesse wie Berufsfischer, Jäger oder Mitglieder von Wassersportvereinen, sollen den Bereich bei vorheriger Anmeldung beim Zweckverband auch künftig befahren dürfen. In Notfällen soll der geschützte Bereich auch künftig befahren werden können.

Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung begründet die Abgrenzung des Schutzgebiets mit Untersuchungen der Ingenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner GmbH zu Strömungs- und Transportvorgängen im Bereich der Entnahmestelle aus den Jahren 2008 und 2009. Dabei wurde ermittelt, in welcher Konzentration an verschiedenen Stellen in der Umgebung der Wasserentnahmeanlagen an der Seeoberfläche ausgebrachte Stoffe unter den gegebenen Randbedingungen (z. B. in Bezug auf Wind- und Strömungsverhältnisse sowie Wassertemperatur) an die Wasserentnahmestellen gelangen können. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden der Abgrenzung der Verbotszone im Antrag zugrunde gelegt.

Der versuchte Anschlag auf die Wasserentnahmeanlagen des Zweckverbands im Oktober 2005 zeigt das hohe Gefährdungspotenzial als Anschlagsziel, weil von dort mehr als vier Millionen Menschen in Baden-Württemberg mit Trinkwasser versorgt werden. Deshalb sind besondere Schutzmaßnahmen geboten. Allerdings wird auch die besondere Bedeutung des Bodensees für Sport, Freizeit und Tourismus berücksichtigt. Die Verbotszone soll daher möglichst klein gehalten werden.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat den Verordnungsentwurf den betroffenen Behörden, Körperschaften, Vereinen und Verbänden übersandt und zu einer Informationsveranstaltung am 31. März 2011 um 17.00 Uhr im Rathaus Sipplingen eingeladen. Die Anhörungsfrist läuft bis 5. Mai 2011. Der Entwurf der Verordnung liegt bei den Bürgermeisterämtern Sipplingen und Überlingen und beim Landratsamt aus. Auf die Auslegung wurde vom Landratsamt in den Amtsblättern der beiden Gemeinden hingewiesen.

Informationen für die Medien:
Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung versorgt etwa vier Millionen Einwohner in Baden-Württemberg mit Trinkwasser. Das Wasser wird zu diesem Zweck aus dem Überlinger See vor der Gemarkung Sipplingen in etwa 60 Meter Tiefe entnommen und nach seiner Aufbereitung im Wasserwerk des Zweckverbands bis in den äußersten Norden des Landes transportiert. Die bestehende Rechtsverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg und des Landratsamts Bodenseekreis vom 8. Juli 1987 zum Schutz der Wasserentnahmen des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung in Stuttgart und der Stadt Überlingen aus dem Bodensee setzt ein Wasserschutzgebiet im Einzugsgebiet der Wasserentnahmen sowohl im Land- als auch im Seebereich fest. Im Seebereich ist unter anderem grundsätzlich das Befahren mit Fahrzeugen unter Verwendung von Verbrennungsmotoren mit Ausnahme von Fischereifahrzeugen verboten. Dieses Befahrungsverbot zielt darauf ab, die Wasserentnahmen vor mit der Benutzung von Fahrzeugen einhergehenden Gefahren wie zum Beispiel Ölverlust durch technische Störungen zu schützen.

Der jetzt in der Anhörung befindliche Entwurf einer Verbotszonenverordnung beugt mit der Festsetzung einer Verbotszone im Bereich der Wasserentnahmeanlagen Anschlägen auf die Wasserentnahmeanlagen des Zweckverbands vor, wie sie im Jahr 2005 verübt wurden. Durch Betretungs- und Aufenthaltsverbote wird die Hemmschwelle für potenzielle Täter erhöht, werden Anschläge schneller erkannt und die Chancen zur Identifizierung des Täters im Falle eines Anschlags erheblich erhöht.

Der Verordnungsentwurf kann hier heruntergeladen werden:

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