Bildungspaket und neue SGB-II-Regelsätze: Rasche Umsetzung durch Jobcenter

Nach langen Verhandlungen stimmte der Bundesrat am 25. Februar 2011 den Neuregelungen der Regelsätze im Sozialgesetzbuch II (SGB II) und der Einführung des Bildungs- und Teilhabegesetzes zu. Am 29. März 2011 trat nun das so genannte Regelbedarfsermittlungsgesetz in Kraft. Im Landratsamt Bodenseekreis arbeiten die Mitarbeiter des Jobcenters nun mit Hochdruck daran, die neue Regelung umzusetzen und den betreffenden Kindern und Jugendlichen die Leistungen zukommen zu lassen.

"Es ist ein Anfang gemacht", sagt Sozialdezernent Andreas Köster. "Wir freuen uns, dass die Kinder und Jugendlichen direkt vom Bildungspaket profitieren. Im Bodenseekreis wird es eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen, Kitas und Vereinen geben, um für die bedürftigen Kinder und Jugendlichen das Beste herauszuholen. Unser Ziel ist ein Mehr an sozialer Integration, sowie an Lebens- und Bildungschancen", erklärt Köster.

Das so genannte Bildungspaket tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Es beinhaltet neben dem Zuschuss für das Mittagessen in Kita, Schule oder Hort auch die individuelle Lernförderung. Kultur- und Sportangebote in Schulen oder Vereinen werden ebenso gefördert wie die Ausstattung der Kinder und Jugendlichen mit den nötigen Lernmaterialien und die Unterstützung bei Ausflügen.

"Im Bodenseekres sind bedürftige Schülerinnen und Schüler bereits von den Nahverkehrs-Fahrtkosten befreit", fügt Reinhard Friedel, Leiter des Jobcenters im Landratsamt, hinzu. "Es freut uns aber, dass dieser Aspekt ebenso ein Baustein des beschlossenen Bildungspakets ist." Vom Bildungspaket profitieren Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Auch die Regelsätze im SGB II wurden vom Bundesrat neu geregelt und ebenso rückwirkend zum 1. Januar 2011 für alleinstehende Erwachsene und Alleinerziehende auf 364 Euro erhöht.

"Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den im Bodenseekreis lebenden Berechtigten die ihnen zustehenden Leistungen bis zum 1. Mai 2011 auszubezahlen", so Friedel. Eine schnelle Umsetzung und Ausbezahlung sei nach den langen und zähen Verhandlungen für die Betroffenen sehr wichtig, weiß man im Jobcenter aus der täglichen Arbeit. Amtsleiter Friedel weiter: "Nachdem das Gesetz aber erst am 29. März in Kraft getreten ist, konnten wir die ursprünglich geplante Umsetzung der neuen Regelung zum 1. April bei bestem Willen nicht mehr schaffen." Die Ansprüche auf die neuen Leistungen gelten aber auf jeden Fall rückwirkend ab Jahresbeginn, so dass keinem Berechtigten etwas verloren geht, betont Reinhard Friedel.