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Resolution des Kreistags: Vorteile von Stuttgart 21 für den Bodenseekreis

Der Kreistag des Bodenseekreises hat sich in seiner Sitzung am 16. November 2011 mit der am 27. November anstehenden Volksabstimmung zum Kündigungsgesetz zu Stuttgart 21 befasst. Mit großer Mehrheit hat das Gremium folgende Resolution verabschiedet:

Bei der Volksabstimmung am 27.11.2011 stimmen die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg darüber ab, ob das Land Baden-Württemberg die Projektfinanzierungsverträge zu Stuttgart 21 mit den übrigen Projektträgern kündigen soll. Der Kreistag des Bodenseekreises ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an der Volksabstimmung zu beteiligen. Wer für das Projekt Stuttgart 21 stimmen will, muss dann mit „NEIN“ gegen das Kündigungsgesetz stimmen.

Denn die Vorteile des Zukunftsprojektes Stuttgart 21 für Baden-Württemberg und damit auch für unseren Landkreis überwiegen deutlich:

1.) Stuttgart 21 ist nicht nur ein Bahnhofsprojekt in Stuttgart, sondern die zentrale Grundlage für die Zukunft des Schienenverkehrs in ganz Baden-Württemberg. Die Regionen des Landes werden direkt und umsteigefrei verknüpft. Der Nah- und der Fernverkehr wird besser verzahnt. Es entstehen deutlich bessere Verbindungen von und nach Stuttgart sowie von Stuttgart aus in Richtung Ulm und den Süden Deutschlands und Europas.

2.) Der Bodenseekreis profitiert von Stuttgart 21 im Besonderen:

a.) Eine zweistündige durchgehende Anbindung nach Würzburg über Ulm-Stuttgart Flughafen-Stuttgart Hauptbahnhof-Heilbronn.

b.) Eine stündliche durchgehende Anbindung nach Karlsruhe über Ulm-Stuttgart Hauptbahnhof.

c.) Eine Verkürzung der Fahrzeit von Friedrichshafen Stadt nach Stuttgart Hauptbahnhof um mehr als eine halbe bis annähernd eine dreiviertel Stunde.

d.) Eine Verkürzung der Fahrzeit von Friedrichshafen Stadt zum Flughafen Stuttgart um bis zu eineinhalb Stunden.

3.) Das Kündigungsgesetz hat keine gesicherte Rechtsgrundlage. Es gibt keine gesicherte Annahme, dass Kündigungsrechte bestehen. Es besteht deshalb die Gefahr, dass das Land Baden-Württemberg aus Steuermitteln bis zu 1,5 Mrd. Euro Schadensersatz an die Bahn bezahlen muss, ohne dass ein neuer Bahnhof gebaut wird, oder sonst eine Gegenleistung besteht.

4.) Bei Nichtdurchführung des Projektes Stuttgart 21 und der geplanten Neubaustrecke Stuttgart-Ulm gibt es derzeit keine geplante Alternative zu diesem Bahnprojekt und schon gar keine Finanzierung eines neuen Bahnprojektes. Entsprechende Finanzierungsbeiträge des Bundes und der
Bahn von über 3 Mrd. Euro würden dann nicht nach Baden-Württemberg, sondern in andere Bundesländer fließen.

Der Kreistag des Bodenseekreises bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diese Argumente bei der Volksabstimmung zu bedenken, damit Baden-Württemberg zukunftsfähig bleibt.