Für das Verbringen von Zucht- und Mastrindern von Baden-Württemberg nach Bayern gelten seit Jahresbeginn verschärfte tierseuchenrechtliche Anforderungen. Hintergrund ist das konsequente Vorgehen der Behörden gegen das BHV1-Virus, teilt das Veterinäramt des Bodenseekreises mit. Das Bundesland Bayern ist seit Oktober 2011 offiziell als BHV1-freie Region anerkannt. Auskünfte zu den neuen Regelungen erteilt das Veterinäramt unter Tel.: 07541 204-5177.
Auch in Baden-Württemberg wird mit der BHV1-Sanierung das Ziel verfolgt, für das gesamte Bundesland in absehbarer Zeit die BHV1-Freiheit zu erlangen. Wichtige Eckpunkte sind die regelmäßige Untersuchung der Rinderbestände auf BHV1 und die konsequente Aussonderung erkrankter Tiere. Rinder dürfen zudem nur mit einer BHV1-Bescheinigung verbracht werden.