Ab Februar 2012 startet im Rahmen des Zensus 2011 die letzte Erhebung, die sogenannte Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten. Dieser in der Statistik übliche und bereits von Anfang an eingeplante Baustein dient der Qualitätssicherung der Daten aus den Befragungen und der Angaben aus den Registern. Mit Hilfe dieser Erhebung werden in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern die Angaben aus dem Melderegister statistisch korrigiert, welche dann die Grundlage für die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen bilden. Die statistische Korrektur der Angaben aus dem Melderegister in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern erfolgte bereits im Rahmen der Haushaltestichprobe. Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten startet jetzt, da zur Ermittlung der betroffenen Anschriften umfangreiche Abgleiche zwischen den Erhebungen des Zensus 2011 notwendig waren. So treten Unstimmigkeiten zum Beispiel dann auf, wenn die Zahl der Personen nach Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung größer ist als die Zahl der Personen in den Meldedaten. Zur Auflösung solcher Unstimmigkeiten erfolgt in den betroffenen Gemeinden eine Erhebung von Angaben aller an den betroffenen Anschriften wohnhaften Personen.
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten wird wie die Haushaltestichprobe von Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Diese kündigen sich schriftlich mit Informationsmaterialien zur Erhebung bei den Auskunftspflichtigen an. In der Regel finden die Interviews anhand eines kurzen Fragebogens mündlich vor Ort statt. Alternativ können die Antworten aber auch postalisch oder online übermittelt werden. Der Fragebogen enthält dabei nur neun Fragen, unter anderem zum Geburtsdatum, zum Geschlecht, zum Familienstand und zum Wohnungsstatus.