Kreispflegeprogramm 2012: Landratsamt fördert Biotop- und Landschaftspflege

Förderfähig sind Aktivitäten, welche der Tier- und Pflanzenwelt oder dem Landschaftsbild zugutekommen. „Dazu gehören zum Beispiel in der freien Landschaft angepflanzte Hecken, neu angelegte oder wiederhergestellte Biotope, renaturierte und bepflanzte Fließgewässer sowie nachgepflanzte und gepflegte Obsthochstämme“, erläutert Wolfgang Schmidberger, Landespfleger des Umweltschutzamtes. In Betracht kommen außerdem Vorhaben, die die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft erhalten und verbessern.

Im Zusammenhang mit dem Kreispflegeprogramm werden für die Nachpflanzung von Obsthochstämmen im Herbst auch Jungbäume abgegeben. Hierfür werden Sorten verwendet, welche nach derzeitigem Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Der Eigenanteil je Baum beträgt zehn Euro und kann bei Abholung der Bäume gezahlt werden. Für die Pflege alter Hochstämme mit einem Kronendurchmesser von mindestens fünf Meter wird eine Pauschale von 13 Euro je Baum gewährt.

Zuschüsse für die Biotop- und Landschaftspflege sowie für die Streuobstförderung müssen bis spätestens 15. Mai 2012 beim Umweltschutzamt des Landkreises beantragt werden. Antragsberechtigt sind Landwirte und landwirtschaftliche Verbände sowie Kommunen, Vereine und Sonstige, welche Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind, wie zum Beispiel eine Ausgleichsmaßnahme.


Beim Umweltschutzamt, Landwirtschaftsamt sowie Forstamt des Bodenseekreises können die Antragsformulare direkt angefordert oder abgeholt werden. Sie sind außerdem bei den Bürgermeisterämtern und den Bauernverbänden erhältlich.

Für eine fachliche Beratung auch vor Ort stehen die Landespfleger des Umweltschutzamtes zur Verfügung. Das Umweltschutzamt ist unter Tel.: 07541 204-5466 oder E-Mail: wolfgang.schmidberger@bodenseekreis.de zu erreichen.