Resolution des Bodenseekreises zur Polizeistruktur in Baden-Württemberg

Die derzeit vom baden-württembergischen Innenministerium geplante Reform der Polizeistruktur solle sich an regional gewachsenen Verbindungen orientieren. Dies ist der Tenor einer Resolution, die am 29. Februar 2012 einstimmig vom Kreistag des Bodenseekreises beschlossen wurde.

Wortlaut der Resolution:  

1) Die Polizeidirektion Friedrichshafen und der Bodenseekreis haben in den vergangenen Jahren eine intensive Zusammenarbeit entwickelt. Insbesondere in den Bereichen der kommunalen Kriminalprävention, der Suchtprophylaxe, beim Kinder- und Jugendschutz bis hin zur Amtshilfe bei der Strafverfolgung hat sich eine rege und enge Kooperation ergeben. Das Gebiet der Polizeidirektion Friedrichshafen deckt sich mit dem Gebiet des Bodenseekreises. Aus Sicht des Landkreises hat sich die bestehende Struktur bewährt, sodass eine Beibehaltung dieser Struktur von Vorteil wäre.

2) Sollten aus polizeilicher Sicht größerräumige Führungsstrukturen Vorteile haben, etwa im Bereich der organisierten und schweren Kriminalität, ist der Bodenseekreis auch für neue Strukturen offen, die im Detail noch zu erörtern sind.

3) Bei der Bildung neuer Strukturen ist darauf zu achten, dass die gewachsenen Bindungen nicht verloren gehen und die Vorteile einer kleinerräumigen Organisationsform nicht missachtet werden. Deshalb lehnt der Bodenseekreis die vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg vorgegebene Größe von 1.500 Personalstellen pro Polizeipräsidium entschieden ab. Insbesondere der ländliche Raum wäre dadurch benachteiligt und es entstünden Strukturen, bei denen örtliche Bezüge verloren gingen. Ein Polizeipräsidium, das ganz Oberschwaben umfasst und dessen Sitz möglicherweise in Ulm wäre, ist aus Sicht des Bodenseekreises nicht akzeptabel.

4) Falls es zu einer Auflösung der Polizeidirektion Friedrichshafen kommen sollte, bittet der Bodenseekreis das Innenministerium, Überlegungen anzustellen, wonach ein Polizeipräsidium einzurichten ist, das die kleineren Bezirke in Oberschwaben (Region Bodensee-Oberschwaben mit den Landkreisen Sigmaringen, Ravensburg und Bodenseekreis) einerseits und die engen Verknüpfungen am Bodensee mit gleichartigen Aufgabenstellungen des Gewässerschutzes zwischen den Landkreisen Konstanz und Bodenseekreis berücksichtigt. Unter Berücksichtigung auch des Landkreises Biberach wäre darüber hinaus die vom Innenministerium geforderte Sollstärke eines Polizeipräsidiums erreicht und ein Sitz im Bereich Bodensee-Oberschwaben zwingend.

5) Der Bodenseekreis hält es aufgrund der gemachten Erfahrungen für erforderlich, dass die Wasserschutzpolizei nicht wieder aus der allgemeinen Polizeiorganisation herausgelöst wird. Der Bodensee ist der größte Trinkwasserspeicher Europas. Die Wasserschutzpolizeien der Polizeidirektionen Konstanz und Friedrichshafen, des Freistaates Bayern, des Landes Vorarlberg wie auch der Kantone St. Gallen, Thurgau und Schaffhausen arbeiten eng zusammen. Seit Einbeziehung der Wasserschutzpolizeien in den allgemeinen Polizeidienst haben sich die ohnehin schon bestehenden engen Verknüpfungen der Polizeidienste der Länder rings um den Bodensee noch vertieft. Kriminalität macht nicht am Bodenseeufer halt. Es wäre fatal, die Zuständigkeiten auf dem Land und zu Wasser wieder zu trennen.

6) Aus all diesen Gründen bittet der Kreistag des Bodenseekreises das Innenministerium, die gewachsenen Verbindungen am Bodensee und in Oberschwaben bei dem zukünftigen Zuschnitt der Polizeidirektionen bzw. -präsidien zu berücksichtigen.