„Organspende - auch ältere Menschen können Menschenleben retten“ hieß das Thema eines Vortrags des Leitenden Transplantationsbeauftragten der Universitätsklinik, Dr. Peter Petersen, bei der diesjährigen Mitgliederversammlung des Kreisseniorenrats Bodenseekreis am 24. Februar 2012. Weil das Thema viele Menschen betrifft, werden hier die wichtigsten Informationen aus dem Vortrag von Dr. Petersen zusammengefasst:
Mehr als 12.000 Menschen in Deutschland warten auf ein lebensrettendes Organ. Alle acht Stunden stirbt ein Mensch, weil kein geeignetes Spendeorgan gefunden wurde. Obwohl 75 Prozent der Bevölkerung mit einer Organ- oder Gewebeentnahme einverstanden wären, besitzen nur 25 Prozent einen „Organspendeausweis“. Viele Menschen haben Angst, als Organspender zu früh für tot erklärt zu werden. Andere haben Angst vor Organhandel. Um Missbrauch jeglicher Art zu verhindern, koordiniert und kontrolliert aber die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) alle Organspenden in Deutschland.
Nun soll die Organspende per Gesetz neu geregelt werden, wobei es auch weiterhin kein Zwang zum Ja- oder Nein-Sagen geben wird. Noch dieses Jahr soll eine Mitteilung der Krankenkassen beziehungsweise Krankenversicherungen verschickt werden, der ein Spendeausweis beigefügt ist. Auf diesem Ausweis kann angekreuzt werden, ob einer eingeschränkten oder uneingeschränkten Organentnahme zugestimmt oder widersprochen wird. Die Erklärung ist freiwillig. Auch kann eine per Spendeausweis eingewilligte Organspende jederzeit, zum Beispiel durch Vernichten des Ausweises, zurückgenommen werden.
Mit einem Spendeausweis wird auch den nächsten Angehörigen eine schwere Entscheidung abgenommen. Somit müssen diese im Todesfall nicht die Frage nach der Organentnahme im Sinne des Verstorbenen beantworten.
Grundsätzlich gibt es für Gewebeentnahmen wie Gehörknöchelchen, Augenhornhaut, Teile der Haut sowie des Knochengewebes keine Altersgrenze. Zumal nicht das kalendarische sondern das biologische Alter zählt. Des Weiteren ist eine Gewebetransplantation des Knochenmarks und der Herzklappen möglich. Die Niere, die Leber, das Herz, die Bauchspeicheldrüse, der Dünndarm sowie die Lunge sind von größtem Vorrang. Ein Spender kann somit bis zu sieben Menschen helfen oder sogar deren Leben retten.
Jedoch können nur wenige Verstorbene Organspender sein. Nur wenn der Hirntod dem entgültigen Herzstillstand vorausgeht und sich das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten lässt, kommt eine Organspende infrage.
Weitere wichtige Hinweise zur Organspende finden Sie auch unter www.organspende-info.de