Im östlichen Bodenseekreis ist eine Masernerkrankung aufgetreten. Weitere Fälle und somit eine Ansteckungsgefahr für die Bevölkerung ist nicht auszuschließen. Das Gesundheitsamt erinnert in diesem Zusammenhang eindringlich an die empfohlene Impfung. Fehlende Impfungen sollten baldmöglichst beim Kinder- oder Hausarzt nachgeholt werden.
Die Impfung wird für alle Kinder und alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen, insbesondere wenn sie im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von Immundefizienten oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten.
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang auch auf die gesetzlich bestehenden Zulassungsbeschränkungen für ungeimpfte Kontaktpersonen von Erkrankten für Gemeinschaftseinrichtungen hin. So dürfen zum Beispiel ungeimpfte Geschwister von Erkrankten keine Kindergärten und Schulen besuchen. Im letzteren Fall kann dies dazu führen, dass die Teilnahme an Prüfungen (zum Beispiel Abiturprüfung) nicht möglich ist.
Die Gefährlichkeit einer Masernerkrankung wird von vielen Menschen eher unterschätzt und als harmlose Kinderkrankheit angesehen. Tatsächlich kommt es aber nicht selten zu Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung. Eine besonders gefürchtete Komplikation ist die akute postinfektiöse Gehirnentzündung, zu der es in etwa 0,1 Prozent der Fälle kommt. Diese tritt etwa vier bis sieben Tage nach Auftreten des Masernausschlags mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörung bis zum Koma auf. Bei 10 bis 20 Prozent der Betroffenen endet sie tödlich, bei etwa 20 bis 30 Prozent der Betroffenen muss mit bleibenden Schäden des zentralen Nervensystems gerechnet werden.
Für Fragen steht das Gesundheitsamt des Bodenseekreises unter Telefon 07541 204-5841 zur Verfügung.