Caritas bietet Trennungsberatung für Eltern

Die Trennungsberatung für Eltern wird im Bodenseekreis ab Juli dieses Jahres nur noch von den Psychologischen Beratungsstellen der Caritas in Friedrichshafen und Überlingen angeboten. Bisher hatte auch das Kreisjugendamt diese Leistung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erbracht.

Das kostenlose Beratungsangebot richtet sich an alle Eltern mit minderjährigen Kindern, die von einer Trennung oder Scheidung betroffen sind. In den Beratungsgesprächen werden Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht besprochen. „Wir unterstützen sich trennende Eltern dabei, praktikable und tragfähige Lösungen zu finden, damit sie auch in dieser schwierigen Situation ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Kinder gerecht werden können“, erklärt Diplompsychologin Bernadette Lembke, Leiterin der Psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Caritas in Überlingen.

Nach einem Erstgespräch beider oder auch nur eines Elternteils finden in der Regel weitere Einzelgespräche statt. In einem gemeinsamen Elterngespräch soll dann eine passende und kindgerechte Lösung erarbeitet werden. Auf Wunsch der Eltern können weitere Personen oder Stellen, beispielsweise das Jugendamt, Anwälte oder der Kindergarten, daran beteiligt werden. „Auch die Kinder können dabei nach Bedarf und dem Alter entsprechend einbezogen werden“, ergänzt Diplompsychologe Paul Geiger, der die Psychologische Beratungsstelle der Caritas in Friedrichshafen leitet.

Selbst wenn die Eltern auch künftig die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen, ist solch eine Beratung sinnvoll: „Bei einer Trennung sollte in jedem Fall konkret über die zukünftige Elternschaft und die Entwicklung der Kinder gesprochen werden. Denn erfahrungsgemäß gibt es hier oftmals große Unsicherheiten bei den Eltern“, bestätigt Werner Feiri, Leiter des Jugendamts.

Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 17 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII) haben sich trennende Eltern einen Anspruch auf solch eine Beratung. Ob sie das kostenlose Angebot annehmen, ist den Eltern aber selbst überlassen. „Unsere Fachleute haben viel Erfahrung mit dem Thema und behandeln jeden Fall selbstverständlich vertraulich“, betonen die Caritas-Mitarbeiter Lembke und Geiger.

Eltern in Scheidung erhalten vom Jugendamt ein Anschreiben, in dem sie auf das Beratungsangebot hingewiesen werden. Darin enthalten ist auch ein Beratungsgutschein mit den Kontaktdaten der Caritas-Beratungsstellen sowie den wichtigsten Informationen zu dem Angebot.

Die Psychologischen Beratungsstellen der Caritas in Friedrichshafen und Überlingen führen die Trennungsberatung bereits seit vielen Jahren durch. Landratsamt und Caritas hatten sich im Frühjahr dieses Jahres darauf verständigt, dass die Beratungsleistung künftig nur noch aus einer Hand angeboten werden soll. Der Landkreis kommt weiterhin für die Finanzierung der Leistung auf. Die neue Regelung ist zunächst bis Mitte  2014 befristet.

Infos auch unter www.caritas-bodensee-oberschwaben.de sowie
www.psychologischeberatungsstelle-ueberlingen.de