Malstifte, Geodreieck, Radiergummi, Zirkelkasten, Schulhefte – das und einiges mehr steht zum Schulanfang auf vielen Einkaufslisten. Die Haushaltskasse mancher Familie mit niedrigem Einkommen kann das aber schon überfordern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Landratsamt hier finanziell unter die Arme greifen. Auch ein tägliches Mittagessen, Fahrtkosten und Vereinsmitgliedschaften fördert der Staat.
Seit Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe – allgemein bekannt als Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu gehört auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. „Für jeden Schüler, der selbst oder dessen Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder bestimmte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gibt es zum Schuljahresanfang 70 Euro für den Einkauf von notwendigen Schulmaterialien“, sagt Gabriele Schenk, Leistungskoordinatorin beim Jobcenter des Landratsamts. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten dann im Februar noch mal 30 Euro gezahlt werden. „Um diese Leistung zu erhalten, müssen die bedürftigen Schüler jünger als 25 Jahre alt sein, eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und dürfen keine Ausbildungsvergütung erhalten“, erläutert Schenk die Voraussetzungen für die Finanzspritze zum Schulanfang.
Die Leistungen können von den Familien beim Jobcenter des Landratsamtes beantragt werden. Erhalten die betreffenden Schüler selbst Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, wird diese Förderung automatisch vom Jobcenter gewährt und muss nicht extra beantragt werden. In jedem Fall muss aber eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket fördert der Staat aber nicht nur den Kauf von Schulmaterialien: „Auch ein tägliches gemeinschaftliches Mittagessen für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten kann nahezu vollständig bezahlt werden. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, brauchen die Eltern lediglich einen Eigenanteil von einem Euro pro Tag tragen“, erklärt Gabriele Schenk vom Jobcenter. Außerdem können Fahrtkosten für den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie für schulische Ausflüge übernommen werden.
Möchten die Kinder oder Jugendlichen in einem Verein mitmachen oder ein Musikinstrument lernen, so können Mitgliedsbeiträge und Gebühren in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur sowie Unterricht in künstlerischen Fächern mit einem Betrag von 10 Euro monatlich unterstützt werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket kann auch Kindern zugutekommen, die noch nicht zur Schule gehen.
Welche Förderungen es gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, steht auf den Internetseiten des Landratsamts unter www.bodenseekreis.de. Dort kann man auch die notwendigen Antragsformulare herunterladen. Diese liegen zusätzlich in der Beratungsstelle des Jobcenters in der Friedrichshafener Albrechtstraße 77 sowie in allen Rathäusern des Bodenseekreises aus. Der ausgefüllte Antrag muss von der Schule oder dem betreffenden Verein bestätigt werden und soll zusammen mit den nötigen Nachweisen direkt beim Jobcenter des Landratsamtes oder den Gemeindeverwaltungen eingereicht werden. Die Zuschüsse werden dann meist direkt mit der Schule beziehungsweise dem Verein abgerechnet. Das Geld für Schulmaterial bekommen die Familien überwiesen.
Ansprechpartnerin beim Landratsamt Bodenseekreis:
Gabriele Schenk, Tel. 07541 204-5291, E-Mail: gabriele.schenk@bodenseekreis.de