In den letzten Tagen wurden in mehreren Gemeinden des Bodenseekreises per Handzettel „Straßensammlungen“ einer ungarischen „Familie“ beziehungsweise einer ungarischen „Kleinunternehmerin“ angekündigt. Es werde alles angenommen, vom defekten Moped bis hin zu Elektroschrott, alten Möbeln, Fahrrädern, Werkzeug und Geschirr, heißt es in dem Handzettel.
Diese Sammlung ist nicht ordnungsgemäß beim Landratsamt angezeigt worden und wird somit illegal durchgeführt. Der Bodenseekreis hat bereits im September 2009 eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des § 23 Abs. 2 Nr. 3 Landesabfallgesetz (LAbfG) erlassen, dass gewerbliche Sammlungen von Abfällen grundsätzlich untersagt sind.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei solchen „wilden“ Sammlungen oft nur bestimmte Güter aus den herausgestellten Gegenständen ausgewählt und mitgenommen werden. Der Rest bleibt am Straßenrand liegen oder wird illegal in der Landschaft „entsorgt“. Zu den dadurch teilweise entstehenden Umwelt- und Sicherheitsproblemen müssen diese Hinterlassenschaften dann auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden. Hinzu kommt, dass die gesammelten Materialien und Gegenstände oftmals auf nicht kontrollierbaren Wegen ins Ausland gebracht und dort verkauft oder anderweitig „verwertet“ werden. In der Regel geht die Ware nicht wie oftmals behauptet hilfsbedürftigen Menschen zu, sondern dient der Gewinnerzielung.
Aus diesen Gründen bittet das Abfallwirtschaftsamt die Bürger des Bodenseekreises eindringlich darum, sich an solchen illegalen Sammlungen nicht zu beteiligen.