Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Landespflegeprogramm 2013: Förderung bis 15. November zu beantragen

Das Land Baden-Württemberg fördert auch im kommenden Jahr Maßnahmen des Naturschutzes, der Biotop- und Landschaftspflege sowie der Landeskultur. Grundlage der Förderung ist die Landschaftspflegerichtlinie des Landes (LPRL). Förderanträge können noch bis zum 15. November 2012 beim Landratsamt eingereicht werden.
 
Förderfähig sind Maßnahmen in besonders geschützten oder schutzwürdigen Gebieten, so  in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen, Biotopen nach § 30 BNatSchG., Natura-2000-Gebieten, Gewässerrandstreifen, Projektgebieten für Artenschutz oder Pufferstreifen zu geschützten Gebieten.

Zu den grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen zählen Aktivitäten, die der Tier- und Pflanzenwelt sowie dem Landschaftsbild zu gute kommen. Dazu gehören neben den bewährten Amphibienschutzmaßnahmen auch die Anpflanzung oder Pflege von Feldgehölzen, die Pflege von Biotopen durch Mahd mit Abräumen und Entbuschen, die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern, die Offenhaltung wertvoller Landschaftsteile, der Erwerb von naturschutzwichtigen Flächen, die Beseitigung von Störfaktoren innerhalb geschützter Landschaftsteile, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Amphibiengewässern und vieles andere.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind. Ferner dürfen für die beantragte Maßnahme keine Förderungen aus landwirtschaftlichen Programmen des Landes oder der EU beantragt werden.

Maßnahmen, für die Zuwendungen nach der LPRL gewährt werden, können auf ein Ökokonto nur angerechnet werden, wenn die Maßnahme mit der einmaligen Zuwendung abgeschlossen ist und dauerhaft wirkt. Die Anrechnung beschränkt sich auf den Eigenanteil des Zuwendungsempfängers.
 
Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Verbände, Privatpersonen sowie sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise oder die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen.
 
Die Antragsvorlage kann beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises unter Tel. 07541-204 5466 oder – 5272 angefordert werden. Für Fragen steht im Umweltschutzamt Wolfgang Schmidberger dienstags bis freitags unter Tel. 07541 204-5368 zur Verfügung.