Die derzeit vom Bund geplante Kürzung der Mittel für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen gefährdet den zeitnahen Ausbaubeginn der B 30 und B 31 im Bodenseekreis. Darauf weist der Kreistag des Bodenseekreises in einer am 10. Oktober 2012 verabschiedeten Resolution hin. Das Gremium fordert den Bund auf, in den Folgejahren die Finanzmittel für Neubaumaßnahmen deutlich zu erhöhen. Auch würde die Einführung einer Straßennutzungsgebühr als zusätzliche und zweckgebundene Einnahmemöglichkeit für den Bundeshaushalt begrüßt werden. Die Resolution wurde einstimmig bei einer Enthaltung gefasst.
Wortlaut der Resolution:
In Abstimmung mit dem Land BW sieht der Bund für Baden-Württemberg in 2013 nur noch 108 Mio. Euro und in den Folgejahren bis 2016 nur noch ca. 60 Mio. Euro für Bedarfsplanmaßnahmen (Neu- und Ausbau) bei Bundesstraßen vor.
Die Bundesmittel für Erhaltungsmaßnahmen steigen nach Anmeldung und politischem Willen der Landesregierung im gleichen Zeitraum um über 100 Mio. Euro jährlich.
Sowohl Neu- und Ausbau als auch die Erhaltung des vorhandenen Straßennetzes sind wichtig.
Angesichts der katastrophalen Verkehrssituation bei nicht ausgebauten Bundesstraßen im Bodenseekreis und in der Region fordert der Kreistag von den Regierungen von Bund und Land, dass die Finanzmittel für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen nicht derart drastisch zugunsten von Erhaltungsmaßnahmen umgeschichtet werden.
Der Kreistag begrüßt die Priorisierung von Neubauvorhaben in Baden-Württemberg.
Zur zeitnahen Umsetzung fordert er den Bund auf, die Mittel für Neubaumaßnahmen in 2013 ff. - wie 2012 - um jeweils ca. 100 Mio. Euro zu erhöhen und erwartet von der Landesregierung BW, diese zusätzlichen Mittel für Neubaumaßnahmen in der Region (B 30 u. B 31) einzusetzen.
Zur besseren Ausstattung des Bundesstraßenhaushalts würde der Kreistag die schnelle Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr begrüßen. Nur durch zusätzliche und zweckgebundene Einnahmen wird es möglich sein, die Straßenverkehrsprobleme zügig und dauerhaft zu lösen.