Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Der Kreisseniorenrat informiert: „Unser Hinweis zur Pflegeversicherung kann bares Geld wert sein!“

Seit dem 1. Januar 2013 gibt es in der Pflegeversicherung für Betroffene und Pflegende teilweise verbesserte finanzielle Leistungen. Kernstück der neuen Pflegereform sind die Leistungen für Menschen mit Demenz. Es ist aber zu beachten, dass nicht alle neuen Pflegegeld- und Pflegesachleistungen ohne Antragstellung bezahlt werden. Dies gilt insbesondere für die verbesserten Leistungen für Demenzkranke. Waren Pflegedienstleistungen wie beispielsweise das Waschen oder Anziehen bisher auf die Grundpflege sowie die haushaltswirtschaftliche Versorgung beschränkt, so fallen ab dem 1. Januar 2013 auch die häuslichen Betreuungsleistungen wie Hilfen bei der Alltagsgestaltung darunter. Dazu gehören beispielsweise eine Begleitung bei Arztbesuchen und Einkäufen, Spazierengehen oder Vorlesen. Betroffene haben nun endlich die Möglichkeit, zusätzliches Geld für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die keiner der drei Pflegestufen zugeordnet sind, zu erhalten. Demenzkranke erhalten künftig zusätzlich zum bisherigen Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise 200 Euro (erhöhter Bedarf) im Monat, auch Geld- und Sachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Demenzkranke, die ambulant von Angehörigen betreut werden, erhalten künftig ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro pro Monat. Auch für die pflegenden Angehörigen gibt es Entlastungen, so beispielsweise im Rentenrecht. Übernimmt stattdessen ein Pflegedienst die Betreuung, so stellt die Pflegekasse dafür monatlich 225 Euro zur Verfügung. Demenzkranke in der Pflegestufe I und II erhalten ebenfalls erhöhte Leistungen. Dagegen bleiben die Leistungen für Demenzkranke in der Pflegestufe III unverändert. Aufgrund der komplizierten Gesetzeslage empfiehlt es sich auf jeden Fall einen Antrag bei der jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung, die auch zugleich Pflegekasse ist, zu stellen. Daher empfiehlt der Kreisseniorenrat Bodenseekreis, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse sowie bei den kommunalen Pflegestützpunkten des Landratsamtes Bodenseekreis und des Sozialverbandes VdK zu informieren. Hier ist man gerne behilflich, Fragen zu beantworten oder auch beim Ausfüllen eines Antrags beratend zur Seite zu stehen.