Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Ausschreibung des Europäischen Sozialfonds (ESF): EU-Mittel zur Beschäftigungsförderung bis Ende Mai zu beantragen

Ein verbesserter Zugang zur Beschäftigung sowie die soziale Eingliederung von benachteiligten Personen ist ein Ziel der aktuellen Fördermaßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF). Für diesen Zweck stehen für den Bodenseekreis insgesamt 280.000 Euro zur Verfügung. Träger von beruflichen Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können bis 31. Mai 2013 ESF-Förderung für solche Projekte und Maßnahmen bei der L-Bank in Karlsruhe beantragen. Die Koordination der Förderanträge erfolgt durch das Landratsamt Bodenseekreis. Unter Tel.: 07541 204-5640 informiert die Kreisverwaltung über die Details der Ausschreibung.

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), Ziel drei, fließen für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 insgesamt 266 Millionen Euro ins Land Baden-Württemberg. Dem Bodenseekreis kommen davon pro Jahr 200.000 Euro zugute. Diese EU-Gelder sollen für Maßnahmen verwendet werden, die den Zugang zu Beschäftigung sowie die Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt verbessern helfen. Für besonders innovative Projekte ist eine zweijährige Förderung möglich.

Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums bei der L-Bank. Die Grundlage dafür bilden aber lokale Empfehlungen, die von einem speziell dafür eingerichteten Arbeitskreis ausgesprochen werden. Ihm gehören die Sozialpartner, die Arbeitsagentur, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kammern und des Bildungsbereichs sowie die Frauen- und Familienbeauftragte des Bodenseekreises an. Geleitet wird der Arbeitskreis vom Sozialdezernenten des Landratsamts, Andreas Köster.

Der für die regionale Programmsteuerung im Bodenseekreis zuständige Arbeitskreis hat Förderschwerpunkte festgelegt: Gefördert werden sollen insbesondere benachteiligte Gruppen wie ausländische Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund, bei denen der Schulabschluss gefährdet ist oder die nicht berufsreif sind sowie alleinerziehende Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund, ausländische Frauen und Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen.

Die Antragstellung muss bis zum 31. Mai 2013 bei der L-Bank, Schlossplatz 10 in 76131 Karlsruhe, erfolgen. Trägern und Einrichtungen, die Interesse daran haben, eine ESF-Förderung zu beantragen, steht im Landratsamt Bodenseekreis Wiltrud Bolien zur Verfügung: Tel.: 07541 204-5640 oder E-Mail: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de.