Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Kreispflegeprogramm 2013: Landratsamt fördert Biotop- und Landschaftspflege

Das Landratsamt des Bodenseekreises fördert auch in diesem Jahr die Biotop- und Landschaftspflege, Maßnahmen in der Landwirtschaft sowie Streuobstaktionen. Antragsfrist ist der 15. Mai 2013.

Förderfähig sind Aktivitäten, welche der Tier- und Pflanzenwelt oder dem Landschaftsbild zugutekommen. „Dazu gehören zum Beispiel in der freien Landschaft angepflanzte Hecken, neu angelegte oder wiederhergestellte Biotope, renaturierte und bepflanzte Fließgewässer sowie nachgepflanzte und gepflegte Obsthochstämme“, erläutert Wolfgang Schmidberger, Landespfleger des Umweltschutzamtes. In Betracht kommen außerdem Vorhaben, die die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft erhalten und verbessern.

Im Zusammenhang mit dem Kreispflegeprogramm werden für die Nachpflanzung von Obsthochstämmen im Herbst auch Jungbäume abgegeben. Hierfür werden Sorten verwendet, welche nach derzeitigem Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Der Eigenanteil je Baum beträgt zehn Euro und kann bei Abholung der Bäume gezahlt werden. Für die Pflege aller Hochstämme mit einem Kronendurchmesser von mindestens fünf Meter wird eine Pauschale von 13 Euro je Baum gewährt.

Zuschüsse für die Biotop- und Landschaftspflege sowie für die Streuobstförderung müssen bis spätestens 15. Mai 2013 beim Umweltschutzamt des Landkreises beantragt werden. Anträge für die landwirtschaftlichen Förderungen können bis zum 20. September 2013 beantragt werden. Antragsberechtigt sind Landwirte und landwirtschaftliche Verbände sowie Kommunen, Vereine und Sonstige, welche Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind, wie zum Beispiel eine Ausgleichsmaßnahme.

Beim Umweltschutzamt, Landwirtschaftsamt sowie Forstamt des Bodenseekreises können sie auch direkt angefordert oder abgeholt werden.

Für eine fachliche Beratung auch vor Ort stehen die Landespfleger des Umweltschutzamtes zur Verfügung. Das Umweltschutzamt ist unter Tel.: 07541 204-5368 oder E-Mail: wolfgang.schmidberger@bodenseekreis.de zu erreichen.