Masernerkrankung im westlichen Bodenseekreis

Deutschlandweit treten gehäuft Masernerkrankungen auf. Inzwischen sind auch im Bodenseekreis die ersten Fälle aufgetreten. Mit weiteren Erkrankungen ist zu rechnen. In diesem Zusammenhang erinnert das Gesundheitsamt des Bodenseekreises an die Masernimpfung als wirksame Schutzmaßnahme. Die Impfung wird nicht nur allen Kindern, sondern auch allen nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen. Besonders für Personen die im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von Immundefizienten oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten ist eine Impfung empfehlenswert.

Außerdem weist das Gesundheitsamt auch auf die gesetzlich bestehenden Zulassungsbeschränkungen für Gemeinschaftseinrichtungen für ungeimpfte Kontaktpersonen von Erkrankten hin. So dürfen zum Beispiel ungeimpfte Geschwister von Erkrankten keine Kindergärten und Schulen besuchen. Im letzteren Fall kann dies dazu führen, dass die Teilnahme an Prüfungen oder anderen wichtigen Veranstaltungen in Gemeinschaftseinrichtungen nicht möglich ist.

Die Gefährlichkeit einer Masernerkrankung wird eher unterschätzt, von vielen wird sie als harmlose Kinderkrankheit angesehen. Tatsächlich kommt es aber nicht selten zu Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung. Eine besonders gefürchtete Komplikation ist die akute postinfektiöse Gehirnentzündung, zu der es in etwa 0,1 Prozent der Fälle kommt. Sie tritt etwa vier bis sieben Tage nach Auftreten des Masernausschlags mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörung bis zum Koma auf. Bei zehn bis 20 Prozent der Betroffenen endet sie tödlich, bei etwa 20 bis 30 Prozent der Betroffenen muss mit bleibenden Schäden des zentralen Nervensystems gerechnet werden.

Fehlende Impfungen sollten baldmöglichst beim Kinder- oder Hausarzt nachgeholt werden. Eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung hilft nicht nur dem Geimpften selbst, sondern auch den Schwächsten, die noch nicht geimpft werden können, aber besonders schwer erkranken, wie Säuglinge oder Menschen unter Chemotherapie. Diese könnten nur dadurch vor einer Infektion bewahrt werden, dass alle anderen geimpft seien und somit die Erkrankung nicht übertragen können.

Weitere Informationen beim Gesundheitsamt, Tel.: 07541 204-5841.