Wasser in Flüssen und Bächen wird knapp

In vielen Flüssen und vor allem Bächen im Bodenseekreis wird das Wasser knapp. Darauf weist das Amt für Wasser- und Bodenschutz des Landratsamts hin. Der Regen am vergangenen Montag brachte nur eine kurze Entspannung, die Pegelstände sinken bereits wieder deutlich. Die Folge: Der Lebensraum vieler Wassertiere wird stark eingeengt und die Wassertemperatur steigt. „Vor allem für die Fische ist die Situation mittlerweile kritisch“, sagt Amtsleiterin Iris Steger.

Daher sei die landwirtschaftliche Bewässerung nur noch eingeschränkt möglich. Überdies appelliert das Landratsamt an alle Anlieger, in der nächsten Zeit auf Wasserentnahmen auch für häusliche Zwecke zu verzichten. Für den unabwendbaren Bedarf solle stattdessen Leitungswasser verwendet werden.

Betroffen sind im Bodenseekreis derzeit besonders die kleineren Bäche und Gräben. Bei weiter anhaltender Trockenheit und Hitze werden aber auch an den größeren Gewässern die Pegelstände unter die kritischen Marken fallen. „Zwar haben wir im Bodensee in diesem Jahr glücklicherweise relativ hohe Pegelstände“, berichtet Steger. „Für viele Flüsse, Bäche und Gräben gilt das aber leider nicht. Obwohl die Böden nach diesem extrem nassen Frühjahr viel Wasser gespeichert hatten, ist dieser Speicher nach der jetzt mehr als vierwöchigen Trockenheit wieder erschöpft und reicht nicht mehr aus, um die Wassermenge in den Bächen oberhalb der kritischen Marken zu halten“, so die Expertin weiter.

Eine wesentliche Entschärfung der Lage sei bislang nicht in Sicht, denn die erwarteten Niederschlagsmengen werden weiterhin insgesamt gering sein, schätzt man im Landratsamt die Lage ein. Und auch die Temperaturen sollen in den nächsten zwei Wochen voraussichtlich hochsommerlich bleiben. „In solch einer Situation macht es sich schon bemerkbar, wenn aus einem Bach an mehreren Stellen Wasser abgepumpt wird“, erklärt Iris Steger. Unter normalen Umständen sei das kein Problem und die Landwirte hätten dafür auch Genehmigungen. Diese gelten aber nicht mehr, wenn die Wasserläufe einen bestimmten Pegelstand unterschreiten, betont das Amt für Wasser- und Bodenschutz. Die Wasserentnahme in diesem Fall oder gar ganz ohne behördliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.