Ab 1. Januar 2014 gibt es wichtige Änderungen bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II). Diese Leistungserhöhungen werden automatisch vom Jobcenter vorgenommen, ohne dass dafür ein gesonderter Antrag nötig ist. Die neuen Regelbedarfe:
• Alleinstehende oder Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig ist: 391 Euro.
• Volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft: 353 Euro.
• Sonstige erwerbsfähige erwachsene Angehörige der Bedarfsgemeinschaft: 313 Euro.
• Leistungsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 296 Euro.
• Leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 261 Euro.
• Leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 229 Euro.
Mit den genannten Erhöhungen ändern sich prozentual auch etwaige Mehrbedarfszuschläge.
Für Fragen steht die Beratungsstelle des Jobcenters zur Verfügung: Tel. 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl, zum Ortstarif), Albrechtstraße 75 (Gebäude A), 88045 Friedrichshafen.