Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Schutz von Streuobstbeständen: Keine neuen Gesetze geplant

Derzeit macht im Bodenseekreis offenbar das Gerücht die Runde, ab kommendem Jahr trete ein neues Gesetz zum Schutz von Streuobstwiesen in Kraft. Für einige Besitzer ist das offenbar Grund genug, noch kurzfristig vorher Axt und Motorsäge walten zu lassen. Denn in diesen Tagen haben das Umweltschutzamt des Bodenseekreises mehrere Hinweise besorgter Bürger erreicht. Es würden Obstbäume abgeholzt, um der scheinbar geplanten neuen Schutzregelung zuvorzukommen, berichten die Anrufer. Das Umweltschutzamt stellt dazu klar: Streuobstwiesen sind wegen ihres Artenreichtums und landschaftsbildprägenden Charakters besonders wertvoll und dürfen nicht ohne Weiteres abgeholzt werden. Neue gesetzliche Regelungen hierzu gibt es in absehbarer Zeit jedoch nicht.

Dennoch stellt die Rodung einer Streuobstwiese im Einzelfall bereits heute einen naturschutzrechtlichen Eingriff nach den geltenden Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes dar. Darüber hinaus kann eine Fällung auch gegen artenschutzrechtliche Verbote verstoßen. Das Landratsamt fordert deshalb die Eigentümer und Pächter von Streuobstwiesen auf, die gültigen gesetzlichen Regelungen einzuhalten und nicht voreilig Fällungen durchzuführen. Ein Gesetzesverstoß dagegen kann mit einem empfindlichen Bußgeld oder sogar strafrechtlich geahndet werden.

Seit Jahrhunderten prägen Streuobstwiesen am Bodensee das Landschaftsbild. Ihren Namen verdanken die Wiesen den locker über die Landschaft gestreuten, hochstämmigen und großkronigen Obstbäumen. Sie sind aus unserer Kulturlandschaft nicht wegzudenken. Nicht zuletzt gehören Streuobstwiesen zu den artenreichsten Biotopen ganz Mitteleuropas. Sie bieten beste Voraussetzungen für eine hohe Artenvielfalt. Denn es leben bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten auf einer Streuobstwiese.

Die für unser Landschaftsbild sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen schützenswerten Streuobstwiesen sind das Ergebnis einer historischen Landnutzung. In einer Zeit, in der Äpfel in intensiv gepflegten Buschobstplantagen produziert werden, ist die historische Nutzungsform nicht mehr wirtschaftlich. Seit dem Höhepunkt der Ausdehnung von Streuobst vor dem Zweiten Weltkrieg wurden daher in einzelnen Regionen Deutschlands bis zu 90 Prozent der Streuobstbestände gerodet.

Infos und Beratung beim Umweltschutzamt des Bodenseekreiseses unter Tel. 07541 2045272.