Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Kreistags-Report

Wichtige Beschlüsse des Kreistags des Bodenseekreises am 17. Dezember 2013:

Haushalt 2014 verabschiedet

Der Bodenseekreis hat für das Jahr 2014 einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung. Der Kreistag stimmte dem am 19. November 2013 vorgelegten Entwurf einstimmig zu. Eine Ergänzung gab es lediglich bei den geplanten Ausgaben für die Kooperation des Jugendamts mit dem Kinderschutzbund im Bereich des sogenannten begleitenden Umgangs (Begleitung von Kindern aus Trennungsfamilien), die um 25.000 Euro erhöht wurden. Der Haushalt hat ein Gesamtvolumen von 290.393.100 Euro, etwa 17 Millionen mehr als im Vorjahr. Vorhandene Schulden sollen in der Größenordnung von fünf Millionen Euro abgebaut werden. Die Kreisumlage der Gemeinden wird gegenüber 2013 um 1,5 Prozentpunkte auf 30,5 Prozentpunkte gesenkt. Es sind Investitionen mit einem Gesamtumfang von rund 30 Millionen Euro vorgesehen. Größter Einzelposten ist mit rund fünf Millionen Euro der Bereich Bildung und Schulen. Die Haushaltssatzung muss noch abschließend durch das Regierungspräsidium Tübingen geprüft und genehmigt werden.

Die beschlossene Haushaltssatzung sowie weitere Informationen zu den Finanzen des Landkreises können auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Politik & Verwaltung, Kreisfinanzen) abgerufen werden.

Neue Leiterin des Jugendamts

Simone Schilling wurde zur neuen Leiterin des Kreisjugendamts gewählt. Die 42-jährige war seit 2005 bereits stellvertretende Leiterin des Amts. Sie tritt damit die Nachfolge von Werner Feiri an, der im Spätsommer aus privaten Gründen um die Entbindung von dieser Aufgabe gebeten hatte. Schilling begann ihre Laufbahn im nichttechnischen gehobenen Verwaltungsdienst in der Gemeindeverwaltung von Bergatreute und im Landratsamt Ravensburg. Sie absolvierte dann ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl. Die neue Chefin von 126 Mitarbeitern will die Prävention und die Weiterentwicklung niederschwelliger Beratungs- und Hilfsangebote zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen.

Ökokonto beim Regionalen Kompensationspool

Der Bodenseekreis wird sich an der Gesellschaft „Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo)“ beteiligen und dort ein sogenanntes Ökokonto anlegen. Ziel ist es, künftig auf dieses Weise die gesetzlich geforderten Ausgleichsmaßnahmen für Bauvorhaben zu ökologisch nachhaltigeren Großprojekten sinnvoll zusammenzufassen. Dies wird möglich, indem die neue Gesellschaft die planerischen Ausgleichsbedarfe koordiniert und die dafür nötigen Flächen erwirbt und verwaltet. Für die Beteiligung an ReKo muss der Landkreis einen Anteil an den dessen Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 50.000 Euro aufbringen. 

Resolution zum Straßenbau

Der Kreistag hat mit sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen folgende Resolution zum Straßenbau im Bodenseekreis verabschiedet:

Der Kreistag des Bodenseekreises fordert die Bundesregierung und Landesregierung von Baden-Württemberg sowie die Abgeordneten auf,

- die notwendigen Mittel für die planfestgestellten Straßenbaumaßnahmen der B 31 unverzüglich zur Verfügung zu stellen, damit die B 31 Westumfahrung Friedrichshafen und die B 31 Ostumfahrung Überlingen unmittelbar gebaut werden können,
- die Planung der B 30 Ortsumfahrung Meckenbeuren zügig voranzutreiben,
- die noch nicht geplanten Teilstücke des Planfalls 7.5 zur Planung freizugeben und diese zügig zu beginnen (B 31 zwischen Überlingen-Ost und Immenstaad),
- die B 31 zwischen Friedrichshafen und Lindau vierspurig in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen (Ersatzweise diesen Streckenabschnitt mit einer dritten Spur aus dem Ausbau-Titel zu erweitern),
- die notwendigen Mittel für die planfestgestellte Südumfahrung Meckenbeuren Kehlen (K 7725) und die Südumfahrung Markdorf (K 7743) umgehend zu bewilligen,
- die Planung der noch nicht planfestgestellten Maßnahmen bei den Landesstraßen zügig voran zu treiben. Konkret: die Südumfahrung Bermatingen und Salem-Neufrach (L 205) und die Landesstraße zwischen Deggenhausertal und Heiligenberg-Echbeck (L 207) sowie die L 204 (Ortsumfahrung Urnau).

Begründung: Die Menschen in dem überdurchschnittlich dicht besiedelten Bodenseekreis sind durch den Straßenverkehr und den fehlenden Ausbau der Straßen seit Jahren extrem belastet. Tagtägliche Staus vor und in Hagnau und Friedrichshafen belasten die Menschen und den Wirtschaftsstandort sowie den Tourismus im Bodenseekreis erheblich und gefährden Arbeitsplätze. Die Lebensqualität wird durch Lärm, Abgase, Feinstaub, Vibrationen über das erträgliche Maß hinaus stark beeinträchtigt. Dies gilt im besonderen Maße für die B 31 und die betroffenen Gemeinden.

Bereits 1985 (!) hatte das Bundesverkehrsministerium die B 31 zwischen der A 98 (Stockach) und der A 96 (Lindau) neben dem Berliner Ring als einzige Bundesstraße deutschlandweit in den Katalog der Straßen aufgenommen, für die das Sonntagsfahrverbot für LKW gilt.

In den 1980er Jahren wurden die früheren Pläne zum Lückenschluss der A 98 zwischen Stockach und Lindau (A96) aufgegeben. Stattdessen sollte ein Ausbau des vorhandenen Straßennetzes die Verkehrsbelastungen aufnehmen. In umfangreichen Planungen entstand der „Planungsfall 7.5“, der den Aus- und teilweisen Neubau von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen vorsieht. Zwar wurden einige wenige Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen durchgeführt, die wesentlichen Abschnitte des Planfalls 7.5 sind nicht realisiert und z. T. noch nicht einmal geplant.

Der ländliche Raum – und zu diesem zählt der Bodenseekreis – ist in besonderem Maße auf eine gut funktionierende Verkehrsinfrastruktur angewiesen und hat sich deshalb in den vergangenen Jahren nachhaltig für den öffentlichen Verkehr engagiert (Verkehrsverbund bodo, Bodensee-Oberschwaben-Bahn BOB). Jedoch sind Busse ebenso auf ein gut funktionierendes Straßennetz angewiesen, um die Attraktivität zu erhalten.

Der Bodenseekreis begrüßt die in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung getroffene Regelung zur Maut und damit zur besseren finanziellen Ausstattung des Verkehrshaushaltes.