Zum dritten Mal schreibt der Bodenseekreis den Förderpreis für gegenständliche Malerei und gegenständliches Zeichnen aus. Bewerben können sich junge Künstler unter 35 Jahren, die eine Kunstschule, Hochschule, Fachhochschule und Akademie der bildenden Kunst besuchen oder besucht haben. Die drei einzureichenden Werke müssen gegenständlich und in Malerei oder Zeichnung ausgeführt worden sein. Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es beim Kreiskulturamt, Tel. 07553 91675-12. Einsendeschluss ist der 17. Februar 2014.
Die besten Werke werden ab Mai in der Galerie Bodenseekreis in Meersburg ausgestellt und im Juli prämiert. Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld von 4.000 Euro dotiert und wird von einer Jury vergeben. Auch das Ausstellungspublikum kann zur Jury werden und abstimmen, welcher Künstler einen weiteren Preis von 1.000 Euro erhalten soll.