Rinderhaltung: Endphase der BHV1-Sanierung

Die BHV1-Sanierung der Rinderbestände in Baden-Württemberg befindet sich in der Endphase. Ziel ist es, die BHV1-Freiheit in Baden-Württemberg zu erreichen. Zum Zweck einer einheitlichen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in allen Rinderbeständen wurde am 4. April 2014 vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Bovinen Herpesvirus Typ 1-Infektion veröffentlicht. Diese ist auch hier abrufbar.

Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben, die Begründung der Allgemeinverfügung kann zu den üblichen Geschäftszeiten im Veterinäramt des Landratsamtes Bodenseekreis eingesehen werden. Es wird ausdrücklich auf die notwendige, regelmäßige Untersuchungspflicht der Rinderbestände auf BHV1 hingewiesen, die gerade in der Endphase an Bedeutung gewinnt. Um die BHV1-Freiheit von Betrieben, die Masttiere halten, sicherzustellen, erhalten diese in den nächsten Tagen ein Schreiben mit den möglichen Handlungsoptionen.

Auskünfte zur weiteren Vorgehensweise in der BHV1-Sanierung beim Veterinäramt des Bodenseerkeises unter der Tel. 07541 204-5177.