Alternativen zum Streuobst: Landratsamt fördert Landschaftsgehölze und Weidebäume

Esskastanie, Speierling, Feldahorn, Linde und Co. bereichern das Streuobstförderprogramm des Bodenseekreises. Hierfür gibt es separate Anträge beim Landratsamt. Antragsfrist für dieses Jahr ist der 30. September.

Gehölze prägen, beleben und gliedern unsere Kulturlandschaft. Sie markieren den Verlauf von Wegen, Grenzen und Gewässern und machen so die Landschaft ablesbar. Viele dieser Bäume mussten im Laufe der vergangenen Jahrzehnte jedoch weichen, weil sie einer maschinengerechten Bewirtschaftung im Wege standen oder ihr Schatten vermeintlich den Ertrag schmälerte. Gerade die traditionellen Streuobstgärten verschwinden immer mehr. Neben der Umwandlung zu Intensivkulturen ist es oft der Pflege- und Erhaltungsaufwand dieser alten Kulturform, der nicht mehr geleistet werden kann. Mit dem gewohnten Landschaftsbild gehen damit auch wertvolle Lebensräume verloren.

Mit der Förderung von Baumarten, die nur eine geringe Aufwuchspflege und keinen regelmäßigen Schnitt benötigen, bietet das Landratsamt eine Alternative zu Obsthochstämmen an. Ob entlang von Wegen und Grenzen, Gräben und Bächen, Feldkreuzen und Kapellen, Kuppen und Aussichtspunkten, wie auch in Viehweiden und in Streuobstgärten - Möglichkeiten zur Pflanzung solcher Gehölze gibt es viele.

Analog zum Streuobstprogramm werden die Bäume zentral durch das Landratsamt bestellt und gegen eine Selbstbeteiligung von 10 Euro pro Baum abgegeben. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Pflanzung nicht aus einer Verpflichtung heraus durchzuführen ist, wie zum Beispiel einer festgesetzten Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in die Landschaft.

Das Antragsformular mit Infoblatt ist hier abrufbar. Der Antrag kann auch bei den Gemeinden, den Bauernverbänden, Maschinenringen, beim Landwirtschaftsamt, Forstamt und beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises angefordert oder abgeholt werden.

Für eine fachliche Beratung auch vor Ort stehen die Landespfleger des Umweltschutzamtes gerne zur Verfügung: Tel.: 07541 204-5368, E-Mail: wolfgang.schmidberger@bodenseekreis.de.