Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Landratsstelle wird ausgeschrieben

Am 24. Februar 2015 soll der Landrat des Bodenseekreises vom Kreistag neu gewählt werden. Die aktuelle Amtszeit des Amtsinhabers endet regulär nach acht Jahren am 13. Mai 2015.

Zur Vorbereitung der Wahl ist am 3. November 2014 ein aus den Reihen des Kreistags formierter Wahlausschuss mit insgesamt zehn Kreisräten aller fünf Fraktionen erstmals zusammengetreten. Zu dessen Vorsitzenden ist Dieter-Alfons Hornung, Sprecher der CDU-Fraktion im Kreistag, gewählt worden. Sein Stellvertreter ist Frank Amann, Sprecher der Freien Wähler.

Der Wahlausschluss hat den Text der Stellenausschreibung beschlossen, der Ende der Kalenderwoche 46 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg veröffentlicht wird. Die einmonatige Bewerbungsfrist endet am 13. Dezember 2014. Die eingegangenen Bewerbungen werden dann durch den Wahlausschuss geprüft und an das Landesinnenministerium weitergeleitet. Das Ministerium eröffnet das Benennungsverfahren nach § 39 Abs. 3 der Landkreisordnung, in dessen Rahmen das Ministerium die Bewerbungen ebenfalls prüft. In seiner für Ende Januar geplanten Sitzung entscheidet schließlich der Wahlausschuss des Kreistags, ob die Wahl der Landrätin beziehungsweise des Landrats wie geplant am 24. Februar 2015 durchgeführt werden kann.

(Textende)

Info: Text der Stellenausschreibung

Die Stelle des Landrats/der Landrätin des Bodenseekreises (ca. 207.500 Einwohner) ist wegen Ablaufs der Amtszeit zum 14. Mai 2015 neu zu besetzen.

Wahl und Amtszeit richten sich nach der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. April 2013 (GBl. S. 55). Die Besoldung erfolgt nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz in der Fassung vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 962), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2014 (GBl. S. 493).

Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (insbe¬sondere Lebenslauf, Zeugniskopien, Wählbarkeitsbescheinigung) bis zum 13. Dezember 2014 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Landratswahl“ an den Vorsitzenden des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl des Landrats/der Landrätin, Herrn Kreisrat Dieter-Alfons Hornung, Landratsamt Bodenseekreis, Albrechtstr. 77, 88045 Friedrichshafen.

Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Informationen über den Bodenseekreis finden Sie hier.