Kreispflegeprogramm 2015: Landratsamt fördert Biotop- und Landschaftspflege

Das Landratsamt Bodenseekreis fördert auch in diesem Jahr die Biotop- und Landschaftspflege, Maßnahmen der Landwirtschaft sowie Streuobstaktionen. Antragsfrist ist der 30. Juni 2015.

Förderfähig sind Aktivitäten und Vorhaben, die der Tier- und Pflanzenwelt oder dem Landschaftsbild zugutekommen und somit die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft verbessern. „Dazu gehören zum Beispiel in der freien Landschaft gepflanzte Gehölze entlang von Rainen und Wegen, neu angelegte oder wiederhergestellte Biotope, renaturierte und bepflanzte Fließgewässer sowie nachgepflanzte und gepflegte Obsthochstämme“, erläutert Wolfgang Schmidberger vom Umweltschutzamt des Bodenseekreises. „Auch die Pflege artenreicher Wiesen und die Schaffung von Trittsteinen für eine Biotopvernetzung, kann aus dem Programm gefördert werden. Von diesem Programm profitieren auch Maßnahmen, welche außerhalb von besonders geschützten Flächen durchgeführt werden sollen und damit nicht über Landes-/EU-Mittel gefördert werden können“, so Schmidberger weiter.

Im Zusammenhang mit dem Kreispflegeprogramm werden zur Nachpflanzung von Obsthochstämmen im Herbst auch Jungbäume abgeben. Hierfür werden Sorten verwendet, welche nach derzeitigem Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Der Eigenanteil je Baum beträgt zehn Euro und kann bei Abholung der Bäume gezahlt werden. Für die Pflege alter Hochstämme mit einem Kronendurchmesser ab fünf Meter wird eine Pauschale von 13 Euro je Baum gewährt.

Zuschüsse für die Biotop- und Landschaftspflege sowie für die Streuobstförderung müssen bis 30. Juni 2015 beim Umweltschutzamt beantragt werden. Antragsberechtigt sind Landwirte und landwirtschaftliche Verbände sowie Kommunen, Vereine und sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind, wie zum Beispiel eine Ausgleichsmaßnahme.

Die Antragsformulare sind beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises können sie auch direkt angefordert oder abgeholt werden. Förderanträge für Streuobst- und Landschaftsbäume sind auch bei den Gemeinden, den landwirtschaftlichen Kreisverbänden und beim Landwirtschaftsamt erhältlich.

Für eine fachliche Beratung auch vor Ort stehen die Landespfleger des Umweltschutzamtes zur Verfügung. Das Umweltschutzamt ist unter Tel. 07541 204-5368 oder E-Mail: wolfgang.schmidberger@bodenseekreis.de. erreichbar.