Landeswohnraumförderung 2015: Chance zum Erwerb von Wohneigentum

In Anbetracht der momentan niedrigen Zinsen und der Landeswohnraumförderung sind die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohneigentum derzeit grundsätzlich günstiger als zum Beispiel vor zehn Jahren, teilt das Amt für Kreisentwicklung und Baurecht des Landratsamts Bodenseekreis mit. Verbilligte Darlehen gibt es bereits ab einem Zins von 0,75 Prozent. Wer diese Chancen nutzen und sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, könne unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Förderung kommen.

Auch in diesem Jahr wird der Bau und Erwerb von neuem sowie gebrauchtem Wohnraum zur Eigennutzung gefördert. Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind können hierfür zinsgünstige Darlehen erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für Neubaumaßnahmen und Gebrauchterwerb liegt die Einkommensgrenze für einen Vierpersonenhaushalt bei einem Jahresbruttoeinkommen von rund 65.495 Euro. In Abhängigkeit vom Bauort bekommt die Familie ein Darlehen von bis zu 299.000 Euro. Eine fünfköpfige Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von nicht mehr als 73.995 Euro kann Fördermittel bis zu 337.500 Euro erhalten. Eine Förderung wie bei einem Neubauvorhaben erhält weiterhin, wer eine bestehende Immobilie ausbauen oder erweitern möchte, um dadurch zusätzlich Wohnraum zu erhalten.

In allen Förderfällen sollte ein angemessener Eigenkapitalanteil inklusive Eigenleistungen von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten in die Finanzierung mit eingebracht werden.

Das Wohnraumförderprogramm 2015 bietet auch für Schwerbehinderte, die ein spezifisches Wohnungsversorgungsproblem haben (Rollstuhlfahrer, Blinde), Förderungsmöglichkeiten in Form von verbilligten Darlehen.

Einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten und sonstigen weiteren Angebote bietet die Wohnraumförderbroschüre der L-Bank, die bei den Landratsämtern oder direkt bei der L-Bank in 76113 Karlsruhe (www.l-bank.de) erhältlich ist.

Unabhängig von den Förderungsmöglichkeiten durch das Landeswohnraumförderprogramm gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsverbilligte Darlehen zu energiesparenden Investitionen. Auskünfte darüber gibt es bei den Banken oder ebenfalls bei der L-Bank (Tel.: 0800 1503030).

Kostenlose Beratung und Antragsunterlagen erhalten Interessenten bei der Wohnraumförderstelle des Amtes für Kreisentwicklung und Baurecht beim Landratsamt Bodenseekreis. Ansprechpartner dort ist Manfred Waibel (Tel.: 07541 204-5243)