Bildungszentrum Markdorf: Zwei-Säulen-Modell soll nachhaltige Entwicklung ermöglichen

Ein Zwei-Säulen-Modell, bestehend aus dem Gymnasium und einem gemeinsamen Dach für die Werkrealschule und Realschule, könnte der nächste Schritt im Schulentwicklungsprozess für das Bildungszentrum Markdorf sein. Das ist das Ergebnis des ersten Zusammentreffens der neu gebildeten Arbeitsgruppe beider Schulträger, der Stadt Markdorf und dem Bodenseekreis, das am 25. März 2015 im Markdorfer Rathaus stattfand.

Die Idee dahinter: Unter dem Dach einer partnerschaftlich geteilten Schulträgerschaft von Stadt und Kreis soll sich die pädagogische Arbeit der Real- und Werkrealschule im Rahmen eines Schulverbundes zunehmend verzahnen. Am Ende könnte ein Markdorfer Modell stehen, das den Anforderungen an eine zukunftsweisende Schulform gerecht wird. Damit würde zum jetzigen Zeitpunkt ganz bewusst auf eine Festlegung der künftigen Schulform verzichtet.

Die Kriterien für diesen Entwicklungsprozess haben die beiden Schulträger indes bereits vorgegeben: Das Wohl der Schulkinder, ein hohes pädagogisches Niveau bei der Betreuung der heterogenen Schülerschaft, die Wahrung des Schulfriedens im laufenden Prozess und die Sicherung des Schulstandorts Markdorf seien unverzichtbare Prüfsteine für alle weiteren Entwicklungsschritte, betonen Landrat Lothar Wölfle und Bürgermeister Georg Riedmann in einer gemeinsamen Erklärung. Hierfür wollen beide Schulträger auch künftig partnerschaftlich und lösungsorientiert zusammenarbeiten, so Wölfle und Riedmann.

Im April will die gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus Fraktionsvertretern des Kreis- und Gemeinderats, Vertretern beider Schulen, Verwaltungsspitzen aus Landratsamt und Rathaus sowie einem Vertreter des Schulamts, erneut zusammenkommen. Dann sollen weitere Eckpunkte des Zwei-Säulen-Modells und ein Zeitplan für das weitere Vorgehen erarbeitet werden. Aktuell finden die hierfür nötigen Vorarbeiten und Prüfungen statt. Das Ziel ist es, dem Gemeinderat und dem Kreistag im Mai einen beschlussfähigen Vorschlag zu unterbreiten, damit dieser öffentlich beraten und gegebenenfalls beschlossen werden kann.