Hochwasser 2013: Antragsfrist für Förderung aus Aufbauhilfefonds endet bald

Das Land Baden-Württemberg gewährt nach der Verwaltungsvorschrift Aufbauhilfe vom 29. Oktober 2013 Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden vom Mai und Juni 2013. Die Anträge für Schäden in der Landwirtschaft und Aufbauhilfe zur Unterstützung vom Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen können jedoch nur noch bis spätestens 30. Juni 2015 beim Landratsamt Bodenseekreis gestellt werden.

Antragsvoraussetzung in der Landwirtschaft ist eine „Meldung von Hochwasserschäden“, die bis zum 31. Juli 2013 beim Landwirtschaftsamt Bodenseekreis eingereicht werden musste. Anträge und Auskünfte zu Schäden in der Landwirtschaft können bei Michaela Schuh vom Landwirtschaftsamt unter Tel. 07541 204-5810 eingeholt werden.

Anträge und Auskünfte zur Aufbauhilfe zur Unterstützung vom Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen können bei Michael Leber vom Rechts- und Ordnungsamt, Tel. 07541 204-5355 eingeholt werden.