Förderprogramm: Perspektiven für Frauen auf dem Land

Die Europäische Union hat im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans „Ländlicher Raum Baden-Württemberg“ (MEPL III) auch das Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ (IMF) genehmigt. Ab sofort können Frauen Förderanträge bei den für ihren Wohn- oder Geschäftssitz zuständigen Regierungspräsidien stellen. Für den Bodenseekreis ist dies das Regierungspräsidium Tübingen. Gefördert wird die Gründung oder Erweiterung eines kleinen Unternehmens im Ländlichen Raum. Zuwendungsempfängerinnen sind Kooperationen von Landwirtinnen und Nicht-Landwirtinnen oder Nicht-Landwirtinnen, die zur Einkommensdiversifizierung in der Landwirtschaft oder zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Dienstleistungen beitragen und neue Frauenarbeitsplätze schaffen. Der Investitionszuschuss beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro. Die Antragsunterlagen und Kontaktdaten der zuständigen Referentinnen bei den Regierungspräsidien sind veröffentlicht im Infodienst Landwirtschaft, Ernährung, Ländlicher Raum (https://www.landwirtschaft-bw.de) unter dem Pfad: Förderwegweiser / Maßnahmen zur Stärkung des Ländlichen Raums / Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum.