Landschaftsschutzgebiet „Tettnanger Wald“ wird überarbeitet - Gebiet einstweilig sichergestellt

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis beabsichtigt, das Landschaftsschutzgebiet „Tettnanger Wald“ zu überarbeiten. Die Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1954 wird den heutigen Anforderungen an den Schutz des Tettnanger Waldes sowie der angrenzenden Flächen des Offenlandes nicht mehr gerecht und muss daher angepasst werden.
Mit dem Entwurf einer neuen Verordnung werden Vorgaben der europäischen Flora-Fauna-Habitatrichtlinie aufgegriffen und somit dem Biotop- und Artenschutz Rechnung getragen. Darüber hinaus sollen die beabsichtigten Regelungen einen Vernetzungskorridor zwischen Tettnanger Wald und Bodenseeufer sichern sowie einen Rahmen für die Nutzung von Kiesvorräten im Tettnanger Wald schaffen.

Diese Aspekte sind in einen ersten  Verordnungsentwurf eingeflossen. Auf dieser Basis werden nun in den nächsten Monaten Gespräche mit den kommunalen Gremien, unterschiedlichen Interessenvertretern aus Landwirtschaft und Naturschutz sowie mit betroffenen Eigentümern geführt. Ziel dieser Gespräche ist es, den Verordnungsentwurf zu optimieren und auch die Interessen der Grundstückseigentümer bei den Planungen zu berücksichtigen.

Hierfür hat das Landratsamt als ersten Schritt eine Sicherstellungsverordnung erlassen. Durch die darin enthaltenen Regelungen wird gewährleistet, dass die Schutzwürdigkeit des Gebietes bis zum Abschluss des eigentlichen Verordnungsverfahrens erhalten bleibt. Die Verordnungsunterlagen können bei den Gemeindeverwaltungen in Tettnang, Langenargen und Eriskirch sowie beim Landratsamt in Friedrichshafen, Albrechtstr. 67, 1. Stock während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext wurde auch in den Gemeindeblättern der genannten Kommunen veröffentlicht.

Als Ansprechpartner im Umweltschutzamt steht Andreas Pflug unter Tel 07541 204-5258 zur Verfügung.