Wer will Gastfamilie für jugendliche Flüchtlinge werden?

Das Jugendamt Bodenseekreis sucht Gastfamilien für  unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. In der Regel handelt es sich um Jungs zwischen 15 und 18 Jahren. Sie brauchen ein Zimmer und Begleitung auf dem Weg in die Selbständigkeit. Auch Alleinstehende oder Paare können diese Aufgabe übernehmen. Für alle Interessierten bietet das Jugendamt am Donnerstag, 25 Februar 2016 um 18:00 Uhr im Landratsamt einen unverbindlichen Infoabend an.

Die Zahl der minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Eltern oder Sorgeberechtigte nach Deutschland kommen, nimmt wie die gesamte Flüchtlingszahl weiter zu. Die Gründe, warum junge Menschen alleine hier ankommen, sind sehr vielfältig. Manche werden auf der Flucht von ihren Eltern getrennt, andere werden von ihren Eltern alleine auf den Weg geschickt, in der Hoffnung auf ein besseres Leben als im Herkunftsland. Bei anderen wiederum sind die Eltern bereits verstorben und die Jugendliche sind eigenständig vor Gewalt und Armut aus ihrem Heimatland geflohen.

Sobald die jungen Menschen hier ankommen, ist das Jugendamt für sie verantwortlich, auch für die Organisation der Unterbringung und Versorgung. Im Bodenseekreis gibt es bereits etwa 30 Gastfamilien, die unter Federführung des Jugendamts einen jugendlichen Flüchtling aufgenommen haben und im Alltag begleiten. Dabei hat es sich gezeigt, dass es eine fordernde aber auch spannende Herausforderung ist, die jungen Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und eine neue Perspektive für ihr Leben zu entwickeln. Tatsächlich sind viele dieser Jugendlichen sehr bemüht, in ihren Gastfamilien Fuß zu fassen und sich auf einen neuen Lebensalltag einzustellen.

Grundsätzlich ist die Aufnahme eines jungen unbegleiteten Flüchtlings nicht kompliziert. Neben der Offenheit für andere Kulturen sind einige formelle Kriterien wie ausreichende räumliche Möglichkeiten, eine Gesundheitsbescheinigung und ein polizeiliches Führungszeugnis zu erfüllen. Wer einen oder zwei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnimmt, erhält eine finanzielle Aufwandsentschädigung und wird durch das Jugendamt begleitet und unterstützt. Um das Asylverfahren oder andere rechtliche Aspekte kümmert sich der amtlich bestellte Vormund des jungen Menschen. Dies liegt also nicht im Aufgabenbereich der Gastfamilie.

Infos unter Tel. 07541 204-5058 oder -5620, oder E-Mail: christian.kern@Bodenseekreis.de