Auch Vogelnester sind gesetzlich geschützt

Die Mehlschwalbe (Delichon urbicum) wird immer seltener. Foto: Beate Nash

Die Mehlschwalbe (Delichon urbicum) wird immer seltener. Ihre Nistplätze werden rar, weil die Nester zerstört werden und moderne Bauweisen den Vögeln kaum mehr Platz zum Nestbau lassen. Daher appelliert das Umweltschutzamt an die Menschen, besonders achtsam gegenüber dieser Vogelart zu sein.

„Der Bestand dieser Tierart hat sich in den letzten Jahren mehr als halbiert. Dies liegt auch daran, dass neue Gebäude so konstruiert werden, dass die Schwalben keine Möglichkeit haben, dort ein Nest anzubringen“, erklärt Thomas Rösler vom Umweltschutzamt. Da die Ausscheidungen der Schwalben die Hausfassaden verschmutzen, würden vorhandene Nester oftmals auch von den Hauseigentümern entfernt. Dabei könnten Verschmutzungen an Hauswänden und Fenstern mit relativ geringem Aufwand durch das Anbringen eines Bretts einen guten halben Meter unterhalb der Nester vermieden werden, so Rösler. „Auch kann dieser bedrohten Art mit künstlichen Nestern geholfen werden. Die Vögel nehmen diese meist sehr gut an“, ergänzt der Experte.

Die Mehlschwalbe gehört zu den Sommervögeln und ist meist von März bis Oktober in Dörfern und Städten zu sehen. Über die kalte Jahreszeit zieht sie nach Süden, vor allem nach Südafrika, kehrt aber immer wieder zu ihrem Nest zurück. Sie ernährt sich von Insekten und baut ihr Nest gerne an Hausfassaden unter Dachvorsprünge.

„Das Gesetz verbietet es nicht nur, geschützte Tierarten zu verletzen oder zu töten. Es schützt auch deren Nester als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“, sagt Thomas Rösler. Was viele nicht wissen: Die Nester sind auch bei Abwesenheit der Vögel geschützt, also wenn die Tiere noch nicht brüten oder sich während der kalten Jahreszeit im Winterquartier befinden.

Deshalb weist das Umweltschutzamt des Bodenseekreises darauf hin, dass das Zerstören von Nestern und Eiern eine Ordnungswidrigkeit ist, die laut Bundesnaturschutzgesetz mit mehreren Tausend Euro Bußgeld geahndet werden kann. Die amtlichen Umweltschützer haben dabei beispielsweise auch den  Turmfalken im Blick, der seine Nester ebenfalls bevorzugt an Gebäuden baut. Neben der gesetzlichen Verpflichtung hätte jeder auch eine Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, diese Arten zu erhalten, appelliert die Behörde an alle betreffenden Hausbesitzer.

Für Infos und Fragen zu diesem Thema steht das Umweltschutzamt des Bodenseekreises unter Tel. 07541 204-5789 oder E-Mail thomas.roesler@bodenseekreis.de.