Bewerbungsfrist für Förderpreis endet am 7. April

Zum vierten Mal schreibt der Bodenseekreis den Förderpreis für junge und gegenständliche Kunst aus. Bald endet hierfür die Bewerbungsfrist. Interessierte Teilnehmer unter 35 Jahren, die an einer Kunstschule, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie der bildenden Künste eingeschrieben sind oder eingeschrieben waren und einen entsprechenden Abschluss besitzen, können sich bis zum 7. April 2016 mit drei Werken gegenständlicher Malerei oder Zeichnung bewerben. Das Thema ist frei. Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es auf www.galerie-bodenseekreis.de oder beim Kreiskulturamt, Tel. 07541 204-6412.

Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt eine Fachjury die Künstlerinnen und Künstler aus, die an einer Ausstellung in der Galerie des Bodenseekreises vom 28. Juli bis 26. Oktober 2016 teilnehmen dürfen. Gewählt wird auch der Jury-Preisträger, für den ein Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro vorgesehen ist. Auch das Ausstellungspublikum selbst kann zur Jury werden und während der Ausstellungslaufzeit seinen eigenen Favoriten küren, der ein Preisgeld von 1.000 Euro bekommt. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog, in dem alle Teilnehmer dargestellt sind.