Hundewelpen dürfen nicht einfach so aus dem Ausland mitgebracht werden

Wer Hundewelpen aus dem Ausland bei sich aufnehmen möchte muss darauf achten, dass die Tiere eine gültige Tollwutimpfung haben. Foto: Fotolia

Hundewelpen müssen für eine Einreise aus dem Ausland mindestens 15 Wochen alt sein, teilt das Veterinäramt des Bodenseekreises mit. Mit Ausland ist auch das „nahe Ausland“ wie etwa Schweiz und Österreich gemeint. „Das liegt an der Notwendigkeit einer gültigen Tollwutimpfung, die die Welpen im Alter von zwölf Wochen bekommen. Nach der Impfung muss dann noch drei Wochen gewartet werden, bis die Impfung wirksam ist“, erklärt Amtstierärztin Dr. Kathrin Romahn. Welpen ohne gültigen Tollwutschutz müssen bis zum Erreichen der Gültigkeit der Impfung kostenpflichtig in Quarantäne untergebracht werden. Zudem ist vor der Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland, wie zum Beispiel aus der Türkei, nach der gültigen Tollwutimpfung noch zusätzlich eine Blutuntersuchung (Antikörper-Tierbestimmung) mit 3-monatiger Wartezeit im Herkunftsland vorgeschrieben. Findet diese nicht statt, so bedeutet das für das Tier einen deutlich längeren Aufenthalt in Quarantäne und für den Besitzer deutlich höhere Kosten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig vorher beim Veterinäramt nachzufragen.

Leider werden auch immer wieder Fälle gemeldet, in denen viel zu junge Welpen aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden. Von zwielichtigen Hunde-Importeuren werden häufig kranke Welpen zu vermeintlichen Sonderpreisen verkauft, die dann trotz aufwendiger tierärztlicher Behandlung an Infektionskrankheiten wie Parvovirose sterben. Das Veterinäramt ruft deshalb zu einem umsichtigen Vorgehen beim Kauf von Welpen auf

Weitere Informationen beim Veterinäramt unter Tel. 07541 204-5177 oder per E-Mail an vet@bodenseekreis.de.