Über 40 Jahre nach der ersten Festsetzung eines Schutzgebiets für die Wasserfassung „Deisendorf“ hat das Landratsamt Bodenseekreis als zuständige untere Wasserbehörde das Schutzgebiet neu abgegrenzt und den Text der Rechtsverordnung den aktuellen Anforderungen angepasst. Die Neuabgrenzung und Vergrößerung erfolgte auf der Grundlage eines Gutachtens des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg.
„Mit dem neuen Schutzgebiet und der neuen Rechtsverordnung ist das Wasservorkommen für die nächsten 40 Jahre wieder gut geschützt“, erklärt Klaus Ruff, Leiter des Amtes für Wasser- und Bodenschutz beim Landratsamt Bodenseekreis. Im Vorfeld wurde im Rahmen des förmlichen Verfahrens den betroffenen Behörden, Grundstücksbesitzern und Einwohnen Gelegenheit gegeben, den Verordnungsentwurf und die in den dazu gehörenden Karten dargestellte neue Abgrenzung zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Die nur wenigen eingegangenen Einwände wurden geprüft und ihnen soweit möglich durch entsprechende Änderungen des Verordnungsentwurfes abgeholfen. Das neue Schutzgebiet umfasst nun eine Fläche von 85,6 Hektar, was in etwa der dreifachen Fläche des alten Schutzgebietes entspricht.
Die neu gefasste Rechtsverordnung wurde am 25. Februar 2016 im Amtsblatt der Stadt Überlingen „HalloÜ“ veröffentlicht und trat am 26. Februar 2016 in Kraft. Die Verordnung mit Karten wird beim Tiefbauamt der Stadt Überlingen veröffentlicht und kann beim Amt für Wasser- und Bodenschutz des Landratsamts eingesehen werden.