Zelt-Notunterkunft in Tettnang wird aufgegeben

Die Flüchtlingsnotunterkunft an der Layerhalle in Tettnang wird abgebaut. Nachdem die zeltähnliche Leichtbauhalle bereits in den Wintermonaten nicht mehr bewohnt war, hat sich das Landratsamt nun dazu entschlossen, auch jetzt im Frühjahr keine Menschen mehr in die Notunterkunft einziehen zu lassen. In der Halle konnten in Abteilen aus leichten Systembauwänden bis zu etwa 100 Personen untergebracht werden. In der unmittelbar angrenzenden Massivbauhalle, die die Stadt im vergangenen Sommer dem Landkreis für diesen Zweck zur Verfügung gestellt hatte, sollen jedoch auch weiterhin Flüchtlinge wohnen.

Diese Entscheidung darf allerdings nicht als Indiz für eine Entspannung beim Thema Flüchtlingsunterbringung missverstanden werden, stellt das Landratsamt klar. Auch im März wird der Landkreis knapp 300 Personen aufgenommen haben und auch für April rechnet der Kreis mit keiner spürbaren Trendwende bei den Neuzuweisungen. Vielmehr sind es zwei konkrete Gründe, die gegen einen Weiterbetrieb der Leichtbauhalle sprechen: Sie hat sich in der Praxis als untauglich erwiesen, dort Menschen für einen längere Zeit unterzubringen. Bewohner und Mitarbeiter hatten bereits ab dem Spätsommer immer wieder über Probleme mit der Belüftung, Zugluft, Undichtigkeiten und Bodenkälte geklagt. Der zweite Grund ist finanzieller Natur. Denn neben den enorm hohen Energie- und Betriebskosten müssen hier sämtliche Infrastruktureinrichtungen wie insbesondere Sanitäranlagen und Heizung angemietet werden.

Bereits im Spätherbst hatte sich das Landratsamt dafür entschieden, angesichts des nahenden Winters die Notunterkunft nicht mehr aktiv zu nutzen, sie aber als Reserve für extreme Engpässe bei der Flüchtlingsunterbringung beizubehalten. Nun vor der Entscheidung stehend, ob die Leichtbauhalle im Frühjahr wieder regulär bezogen werden soll, hat sich die Kreisbehörde in der Gesamtschau all dieser Faktoren für die Aufgabe dieser Notlösung entschlossen.

Aktuell leben im Massivbau der Layerhalle rund 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die dort auch betreut und versorgt werden, bis ausreichend geeignete Plätze in Gastfamilien oder regulären Jugendhilfeeinrichtungen vorhanden sind.