Förderrichtlinien für Integrationsprojekte im Bodenseekreis

Das Landratsamt fördert Projekte zur Integration zugewanderter Menschen im Bodenseekreis und hat dazu neue Förderrichtlinien entwickelt. Besonders im Mittelpunkt stehen dabei Sprachförderungen, begleitende Projekte im Bereich Bildung und Arbeitsmarkt, die Stärkung interkultureller Kompetenzen sowie die Öffnung von Vereinen für Migranten. Für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe sollen daher landkreisweit Vereine, Initiativen und weitere Akteure im Bereich Integration - und die, die es werden möchten -gefördert werden. Die Zuschüsse für Integrationsprojekte sind auf maximal 2.000 Euro pro Jahr und Projekt begrenzt und können ausschließlich auf Antrag gewährt werden. Dieser muss vor Beginn der geplanten Umsetzung gestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.bodenseekreis.de sowie beim Integrationsbeauftragten des Bodenseekreises, Marvin Arnold, unter Tel. 07541 204-5359 oder E-Mail an marvin.arnold@bodenseekreis.de.

Im Bodenseekreis leben schon immer Menschen verschiedenster Herkunft und Nationen friedlich zusammen. So ist in der Altersgruppe der zehn bis 18-Jährigen bereits jeder Vierte entweder selbst in den Landkreis zugewandert oder hat einen Elternteil, der aus dem Ausland in den Bodenseekreis gezogen ist.