Regeln für private Hühnerhaltung

Viele Menschen halten Geflügel im privaten Garten, um frische Eier von „glücklichen“ Hühnern zu haben. Aber auch für diese privaten Hühner gibt es rechtliche Vorgaben, auf die das Veterinäramt des Bodenseekreises aufmerksam macht:

Registrierung
Um bei Ausbruch einer Tierseuche reagieren zu können, muss das Veterinäramt alle Hühnerhaltungen im Kreis kennen. Hühnerhalter müssen sich also registrieren, wofür das Veterinäramt ein Formular herausgibt.

Impfungen
Häufig nicht bekannt ist, dass alle Hühner und Puten gegen die sogenannte Newcastle-Disease geimpft werden müssen. Bei dieser Erkrankung handelt es sich um die sogenannte Atypische Geflügelpest. Mit Einführung der Impfpflicht für alle Hühnerhalter im Jahr 1993 wurde diese Erkrankung zurückgedrängt. Ein Ausbruch der atypischen Geflügelpest hätte weitreichende tierseuchenrechtliche Konsequenzen. Genauere Informationen hierzu erhalten Hühnerhalter vom Tierarzt.

Haltung
Für Hühner ist es insbesondere wichtig, erhöht sitzen zu können - sie benötigen also Sitzstangen. Für jedes Huhn sollte 15 cm Sitzstange vorgesehen sein. Zudem gibt es neben Vorgaben zur Menge der Fress- und Trinkplätze, auch rechtliche Details zu Legenestern. In der Praxis akzeptieren Hennen aber auch einen heugefüllten größeren Korb oder eine Obstkiste, in der sie ihre Eier legen können.

Weitere Informationen zur Haltung von Geflügel gibt es beim Veterinäramt unter Tel. 07541 204-5177 oder E-Mail an vet.@bodenseekreis.de sowie im Internet