Arbeitskreis des Europäischen Sozialfonds legen Förderziele für 2017 fest

Mitglieder des ESF-Arbeitskreises sowie Vertreter der ESF geförderten Projekte im Förderjahr 2016. Foto: Landratsamt Bodenseekreis

Dem Bodenseekreis stehen jährlich EU-Mittel für Maßnahmen zur Verfügung, die für benachteiligte Personen den Zugang zur Beschäftigung sowie die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern sollen. Das Sozialministerium entscheidet gemeinsam mit dem regionalen Arbeitskreis des Europäischen Sozialfonds (ESF), einem Fachgremium von Arbeitsmarktakteuren auf Landkreisebene, über die Förderschwerpunkte und über die Mittelvergabe. Dieser Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag (17. Juni 2016) die Förderziele 2017 festgelegt. Gefördert werden sollen Maßnahmen für Menschen, die schon über einen längeren Zeitraum Arbeitslosengeld II beziehen. „Um die Lebensverhältnisse zu stabilisieren, ist es notwendig, das soziale Umfeld miteinzubeziehen“, so Sozialdezernent Ignaz Wetzel, Vorsitzender des Arbeitskreises.

Auch informierte sich der Arbeitskreis über die Umsetzung der aktuell geförderten Maßnahmen. Im Bodenseekreis werden im laufenden Jahr zwei Maßnahmen durch den ESF gefördert: Das Angebot „VABO-Lotsen“ des CJD Bodensee-Oberschwaben richtet sich an Neuzuwanderer und junge Flüchtlinge. Durch sozialpädagogische Begleitung und Sprachförderung wird die Integration in den Lernort Schule und das Bildungssystem gefördert. Die VABO-Lotsen sind an den beruflichen Schulen in Friedrichshafen und Überlingen aktiv. Die zweite ESF geförderte Maßnahme richtet sich an arbeitslose suchtmittelkonsumierende Menschen. Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt soll durch suchtspezifische Einzel- und Gruppenangebote sowie durch arbeitsorientierte Beschäftigung gelingen. Die Maßnahme wird vom Gemeindepsychiatrischen Zentrum Friedrichshafen in Kooperation mit der Suchtberatungsstelle der Diakonie umgesetzt.