Kinderschutz: Dekanat Friedrichshafen unterzeichnet Kooperationsvereinbarung mit Jugendamt

Dekan Reinhard Hangst (rechts) unterzeichnet gemeinsam mit Landrat Lothar Wölfle die Kinderschutz-Vereinbarung.
Die Unterzeichnung im großen Sitzungssaal des Landratsamts fand im Rahmen eines Informationsbesuches von Dekanatsmitarbeitern statt. Fotos: Landratsamt Bodenseekreis, Robert Schwarz

Das katholische Dekanat Friedrichshafen bekennt sich zum aktiven Kinderschutz in seiner Jugendarbeit. Bei einem Besuch im Landratsamt haben Dekan Reinhard Hangst und Landrat Lothar Wölfle am 7. Juni 2016 die Kooperationsvereinbarung über die Umsetzung von § 72 a Sozialgesetzbuch VIII unterzeichnet. In der Vereinbarung, die das Landratsamt mit allen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit im Bodenseekreis trifft, verpflichtet sich die betreffende Einrichtung, nur Personen mit der Jugendarbeit zu betrauen, die ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben. „Hier geht es darum, Vertrauen zu schaffen und zu halten, nicht darum, jemanden zu verdächtigen“, sagte Hangst bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Hier wolle die Kirche als eine wichtige gesellschaftliche Säule der Jugendarbeit eine Vorbildfunktion einnehmen, so der Dekan im Beisein von Pfarrern und Dekanatsangehörigen, die zu einem Informationsbesuch in die Kreisbehörde gekommen waren.

Hintergrund der Vereinbarung ist eine Vorgabe des Bundeskinderschutzgesetzes für Personen, die ehrenamtlich Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben. Damit diese gesetzliche Vorgabe in die Praxis umgesetzt werden kann, hat das Jugendamt des Bodenseekreises eine alltagsnahe Regelung erarbeitet, die sukzessive gemeinsam mit den Vereinen und Einrichtungen im Bodenseekreis umgesetzt wird. Damit die ehrenamtlich Tätigen im Bodenseekreis ihr erweitertes Führungszeugnis einer geeigneten Stelle unkompliziert vorlegen können, gilt im Bodenseekreis folgendes Verfahren: 

Zunächst stellt der Verein eine kurze Bestätigung aus, dass die betreffende Person ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig ist. Mit dieser Bescheinigung beantragt die Person dann bei der Wohnsitzgemeinde die Ausstellung ihres erweiterten Führungszeugnisses. Für ehrenamtlich Tätige ist das gebührenfrei. Das Zeugnis wird dann dem Antragsteller persönlich zugestellt. Nun hat die oder der Betreffende die Wahl, welcher offiziellen Stelle sie oder er das Führungszeugnis vorlegt. Zur Auswahl stehen der Vorstand des Vereins, das Rathaus und das Landratsamt. Dabei unterliegen natürlich alle diese Stellen dem Datenschutz. Gemeinde beziehungsweise Landratsamt stellen dann eine Bescheinigung über die Einsichtnahme aus, die dann dem Verein übergeben werden kann. Eventuelle Einträge aus dem Führungszeugnis sind darin nicht wiedergegeben, lediglich der positive oder negative „Befund“. Auf diese Weise haben die ehrenamtlich Aktiven die Kontrolle darüber, welcher Personenkreis das Führungszeugnis lesen kann. Sollte darin tatsächlich ein Eintrag enthalten sein, der entsprechend dem Gesetz einer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entgegensteht, werden die betroffene Person und der Vereinsvorstand darüber informiert. Auch hier soll der Datenschutz gewahrt bleiben. Es ist Aufgabe der jeweiligen Vereine und Einrichtungen, darauf zu achten, dass nur Personen in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind, die ein erweitertes Führungszeugnis ohne kritische Einträge vorgelegt haben. 

Das Landratsamt bittet die ehrenamtlich und nebenberuflich Aktiven darum, diese Vorgehensweise aktiv zu unterstützen, damit auch weiterhin die wertschätzende und gewaltfreie Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund steht.

Ansprechpartner im Landratsamt Bodenseekreis ist Werner Feiri, E-Mail: werner.feiri@bodenseekreis.de, Tel.: 07541 204-5308.

Alle Infos und Formulare zur Umsetzung des Kinderschutzgesetzes im Bodenseekreis unter www.bodenseekreis.de/kindeswohl