Masern: Impfung schützt nicht nur das eigene Kind

Im Bodenseekreis sind bislang keine neuen Fälle von Masern-Erkrankungen gemeldet worden. Nachdem in den vergangenen Tagen im westlichen Bodenseekreis und im Nachbarlandkreis Sigmaringen gehäuft Fälle aufgetreten sind und für eine Schule sogar ein Betretungsverbot für nicht gegen Masern geschützte Personen ausgesprochen wurde, bleibt es somit aktuell bei vier bekannten Erkrankungsfällen im Bodenseekreis und acht im Kreis Sigmaringen.

Das Gesundheitsamt des Bodenseekreises weist aus diesem Anlass darauf hin, dass die Masernimpfung die beste Möglichkeit ist, das eigene Kind und auch andere Personen zu schützen. Bei einer Durchimpfungsrate von mehr als 95 Prozent gehen Experten von einer sogenannten Herdenimmunität aus. Dann gibt es also einem Gruppenschutz, in der der Krankheitserreger keine Chance hat, sich auszubreiten. Die durchschnittliche Rate bei Schulanfängern mit einem Vollschutz durch zwei Impfungen liegt im Bodenseekreis jedoch nur bei 82,8 Prozent.

Eine natürliche Immunität nimmt man bei allen vor 1970 geborenen Personen an. Wer also nach 1970 geboren ist, sollte seinen Masernimpfschutz und den seiner Kinder vom Arzt überprüfen lassen, empfiehlt das Gesundheitsamt.

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern hoch ansteckend und können lebensbedrohliche Komplikationen wie Lungen- und Hirnentzündungen auslösen. Vor allem Kinder unter einem Jahr und immungeschwächte Menschen sind auf eine Herdenimmunität angewiesen, also die Impfung ihrer Mitmenschen. Denn diese Personengruppen können noch nicht oder nicht geimpft werden, sind aber besonders durch schwerwiegende Krankheitsverläufe gefährdet.