Masern: Zwei Erkrankungsfälle im Bodenseekreis

Im westlichen Bodenseekreis gibt es aktuell gehäuft Fälle von Masern. Das Gesundheitsamt weist deshalb auf Maßnahmen gegen diese Erkrankung hin. Denn Masern sind hochansteckend und können schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben.

In der ersten Juniwoche sind im Bodenseekreis zwei Erkrankungsfälle an Masern aufgetreten, alle im westlichen Bodenseekreis. Im benachbarten Landkreis Sigmaringen sind inzwischen sechs Kinder an Masern erkrankt. Aus diesem Anlass weist das Gesundheitsamt des Bodenseekreises wiederholt nachdrücklich auf die Schutzimpfung gegen Masern für alle nach 1970 Geborenen hin: Ein vollständiger Impfschutz besteht aus zwei Impfungen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung für Kinder ab dem elften Lebensmonat. Sie wird vorzugsweise als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln verabreicht.

Jedoch auch für Erwachsene ist die Impfung gegen Masern als sogenannte Indikationsimpfung bei beruflicher Exposition oder als vorbeugende Impfung nach Kontakt zu Masernkranken empfohlen. Beruflich exponiert sind Personen im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Kinderheime.

Um gegen die Krankheit vorgehen zu können und eine weitere Ausbreitung zu verhindern, gibt es eine gesetzliche Meldepflicht bei Erkrankungsfällen. So müssen es Eltern der Gemeinschaftseinrichtung ihres Kindes unverzüglich mitteilen, wenn das Kind an Masern erkrankt ist. Die Schulen haben dann diese Meldung sofort an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. Ärzte müssen bereits einen Verdachtsfall umgehend dem Gesundheitsamt melden.

Das Landratsamt erwartet, dass in nächster Zeit weitere Masernfälle auftreten werden oder es sogar zu Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen kommen kann. In diesem Fall wird das Gesundheitsamt fordern, dass nur die Kinder weiterhin die Gemeinschaftseinrichtung besuchen können, die einen vollständigen Schutz mit zweifacher Impfung nachweisen oder bei denen nachgewiesen ist, dass sie bereits Masern hatten. Ungeimpfte ansteckungsverdächtige Kontaktpersonen können amtlicherseits bis zu 14 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen werden.

Das Masernvirus ist extrem ansteckend. Typisch für den Verlauf ist nach ersten Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen oder einer Augenentzündung das Auftreten eines Hautausschlages und weißer Flecken an der Mundschleimhaut. Endgültig gesichert werden kann die Diagnose jedoch nur durch eine Laboruntersuchung.

Masern sind wegen der häufigen und zum Teil schwerwiegenden Komplikationen keine harmlose Kinderkrankheit. So kann damit einhergehend eine Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung auftreten. In einem von tausend Fällen kommt es zu einer Entzündung des Gehirns, die häufig bleibende Schäden verursacht und zum Tode führen kann. Eine weitere, zwar seltene, jedoch sehr gefürchtete Folgeerkrankung tritt erst sechs bis acht Jahre nach der Masernerkrankung auf: die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Bei dieser Erkrankung ruht das Virus im Körper, um dann nach Jahren einen schicksalhaften Verlauf zu verursachen. Entzündungsbedingt kommt es zu einem Abbauprozess im Gehirn, ein langes Leiden mit immer tödlichem Aus-gang. Je älter die Erkrankten sind, umso schwerer sind die Krankheitsverläufe. Bei Erwachsenen ist die Gefahr einer Beteiligung des Gehirns in einer akuten Phase doppelt so groß wie bei Kindern.

Eine ursächliche Behandlung der Masern gibt es nicht. Deshalb ist die vorbeugende Impfung so wichtig, betont das Gesundheitsamt des Bodenseekreises.

Weitere Informationen zu Masern gibt es im Internet unter www.rki.de, Suchbegriff „Masern“. Auskünfte erteilt das Gesundheitsamt werktags zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 07541 204-5841.