EU-Gelder für Beschäftigungsförderung Langzeitarbeitsloser

Berufliche Bildungs- und soziale Integrationsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen können im Bodenseekreis mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Für diesen Zweck stehen im Förderjahr 2017 insgesamt 65.500 Euro zur Verfügung. Träger und Anbieter solcher Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können bis 30. September 2016 eine ESF-Förderung bei der L-Bank in Karlsruhe beantragen. Das Landratsamt Bodenseekreis koordiniert diese Förderanträge. Auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Politik & Verwaltung, Ausschreibung) oder unter Tel. 07541 204-5640 informiert die Behörde über die Details der Ausschreibung.

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) fließen für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 insgesamt 260 Millionen Euro ins Land Baden-Württemberg. Dem Bodenseekreis kommen davon pro Jahr 190.000 Euro zugute. Diese EU-Gelder sollen für Maßnahmen verwendet werden, die den Zugang zu Beschäftigung sowie die Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt verbessern helfen. Für das Förderjahr 2017 stehen noch 65.500 Euro zur Verfügung.

Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums bei der L-Bank. Die Grundlage dafür bilden aber lokale Empfehlungen, die von einem speziell dafür eingerichteten Arbeitskreis ausgesprochen werden. Ihm gehören die Sozialpartner, die Arbeitsagentur, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kammern und des Bildungsbereiches sowie die Frauen- und Familienbeauftragte des Bodenseekreises an.

Der für die regionale Programmsteuerung im Bodenseekreis zuständige Arbeitskreis hat Förderschwerpunkte festgelegt: Gefördert werden sollen Maßnahmen für Menschen, die schon über einen längeren Zeitraum Arbeitslosengeld II beziehen.

Die Antragstellung muss bis zum 30. September 2016 bei der L-Bank, Schlossplatz 10 in 76131 Karlsruhe, erfolgen. Trägern und Einrichtungen, die Interesse an einer ESF-Förderung haben, steht im Landratsamt Bodenseekreis Wiltrud Bolien als Ansprechpartnerin zur Verfügung: Tel. 07541 204-5640 oder E-Mail: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de.