Das Landratsamt beabsichtigt, auf dem Gebiet der Stadt Tettnang sowie der Gemeinden Langenargen und Eriskirch ein Landschaftsschutzgebiet „Tettnanger Wald“ auszuweisen. Das neue Schutzgebiet soll deutlich größer geschnitten sein als das bisherige aus den 1950er Jahren. Ziel ist es unter anderem, den veränderten Bedingungen und Erkenntnissen Rechnung zu tragen, ein Refugium für Flora und Fauna zu sichern sowie ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bevölkerung zu erhalten.
Hierzu ist das Landratsamt bereits seit geraumer Zeit in Gesprächen mit Vertretern von Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz. Im Frühjahr 2016 wurden auf der Basis eines ersten Verordnungsentwurfs die Träger öffentlicher Belange angehört. Rund 50 Institutionen konnten sich hierbei zu dem Entwurf äußern. Die dabei eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden für die weitere Optimierung des Entwurfs genutzt.
Nun liegt ein aktualisierter und verfeinerter Entwurf der geplanten Verordnung vor. Dieser wird vom 31. Oktober bis zum 2. Dezember 2016 öffentlich ausgelegt, damit ihn alle Interessierten und möglicherweise Betroffenen einsehen können. Die Unterlagen sind im Landratsamt Bodenseekreis, Umweltschutzamt, Albrechtstraße 67, Raum 1.02 in Friedrichshafen während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt (Mo. bis Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr, Do. zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr). Sie sind auch im Internet verfügbar. Auch in den Rathäusern von Tettnang, Langenargen und Eriskirch liegen die Unterlagen während der jeweiligen Sprechzeiten öffentlich aus.
Die Auslegung soll jedem die Möglichkeit geben, sich zu der Verordnung und ihren Auswirkungen auf eigene Belange zu äußern. Während der Auslegungsfrist können beim Landratsamt Bedenken und Anregungen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch vorgebracht werden. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes wird die fristgerecht eingegangen Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets gesetzesgemäß ergebnisoffen durchgeführt wird und sich der Auslegungsentwurf nach diesem Verfahrensschritt aufgrund der eingehenden Anregungen und Bedenken nochmals ändern kann. Die Behörde bittet alle potentiell Betroffenen um eine konstruktive Mitarbeit an diesem Verfahren.
Ansprechpartner im Landratsamt ist Andreas Pflug vom Umweltschutzamt: Tel. 07541 204-5258, E-Mail: andreas.pflug@bodenseekreis.de.