In der Bodenseeregion sind Fälle von Vogelgrippe aufgetreten. An mehreren Stellen in Deutschland der Schweiz und Österreich wurden in Seenähe verendete Wasservögel gefunden, bei denen im Labor das Virus nachgewiesen wurde. Vor allem Reiherenten sind betroffen. Auch im Bodenseekreis gibt es zwischenzeitlich die ersten Funde toter Vögel, bei denen das hochpathogene Influenzavirus festgestellt wurde. Hochpathogen heißt, dass es die Vögel sehr krank macht, was sich in den hohen Fundzahlen toter Vögel widerspiegelt.
Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen das Virus H5N8 auf den Menschen übertragen beziehungsweise eine Erkrankung ausgelöst wurde. Dennoch rät das Veterinäramt des Bodenseekreises vorsorglich zu erhöhter Vorsicht:
• Verendete oder erkrankte Vögel sollten nicht angefasst werden. Fachpersonal, das die Tiere beseitigt, soll Schutzkleidung tragen.
• Wenn es einen versehentlichen Kontakt zu toten oder kranken Tieren gab, ist es ausreichend, sich die Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife zu waschen.
• Erkrankungen von Hunden sind bislang nicht beschrieben. Ein Kontakt mit toten Wasservögeln sollte aber vorsorglich vermieden werden. Außerdem wird empfohlen, im Uferbereich Hunde an der Leine zu führen.
• Die Möglichkeit, dass sich eine Katze mit der Vogelgrippe ansteckt, wenn sie zum Beispiel einen infizierten Wasservogel fängt, ist zwar gegeben. Doch selbst wenn die Katze sich anstecken sollte, ist die Wahrscheinlichkeit einer Weitergabe oder einer Übertragung der Krankheit auf den Menschen als sehr gering einzuschätzen. Bislang wurde weltweit keine Übertragung der Vogelgrippe von einer Katze auf den Menschen nachgewiesen. Für eine Übertragung und Verbreitung der Vogelgrippe spielen Katzen deshalb nach derzeitigem Kenntnisstand keine Rolle.
• Insbesondere im Uferbereich sollten Haustierhalter aber darauf achten, die Grundregeln der Hygiene im Umgang mit ihren Tieren zu beachten und die Hände nach dem Tierkontakt zu waschen.
Wer verendete Wasservögel gesichtet hat, sollte diese den Behörden melden. Landratsamt und Gemeinden werden sich dann um eine Beseitigung bemühen, sofern das praktisch möglich ist:
• Meldung über die einheitliche Behördenrufnummer 115 (ohne Vorwahl, Mo.-Fr. 8:00-18:00 Uhr) oder direkt an das Rathaus der betreffenden Gemeinde.
• Genaue Angabe und Beschreibung des Fundorts.
• Name und Kontaktmöglichkeit des Melders für eventuelle Rückfragen.
Geflügelhalter sollten sich auf eine Aufstallpflicht (wasserdichtes Dach, Gitter an den Seiten) im Bereich von 1000 Metern Abstand zum Bodenseeufer einstellen, die von den Behörden in Kürze erlassen wird. Außerdem wird dringend die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen (insbesondere kein Kontakt mit Wildvögeln, Futter Wildvogel-sicher aufbewahren, kein Zugang von Wildvögeln zu den Wasserstellen der gehaltenen Vögel, saubere Stiefel, Hände waschen, Meldung beim Veterinäramt bei erhöhten Krankheits- oder Todesfällen).
Auf www.bodenseekreis.de (direkt auf der Startseite) gibt es weitere aktuelle Informationen, insbesondere für Geflügelhalter.