Wer ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv ist, muss laut Gesetz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Informationen hierüber und über die Umsetzung im Bodenseekreis gibt Werner Feiri vom Jugendamt des Bodenseekreises am Donnerstag, 24. November 2016 um 17:00 Uhr im Landratsamt Bodenseekreis in der Friedrichshafener Albrechtstraße 77, Säntissaal, 7. OG. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung bei Corinne Haag von der Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement unter Tel. 07541 204-5605 oder E-Mail an corinne.haag@bodenseekreis.de.
Laut Bundeskinderschutzgesetz haben Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Es geht hierbei jedoch nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die in Vereinen, Verbänden, kirchlicher Jugendarbeit, Kunst und Kultur tätigen Personen, deren Engagement essentiell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr ist die Regelung des § 72 a Sozialgesetzbuch VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines flankierenden Präventionskonzeptes zu verstehen.